Druckschrift 
1 (1843)
Entstehung
Seite
223
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diese Verhandlungen auf das lliätigste beirieb, um sei-ner Familie bedeutende Vortheile zuzuwenden. End-lieh verständigte man sich dahin, dass dieses Grafen vonWerlheim Sohn, der auch Johann hiess, welcherDechant des Hochstifts Köln und Domherr zu Würz-burg war 72 ), Coadjutor oder Pfleger des Stifts ward.Der Bischof willigte ein, denselben als seinen Coad-jutor anzunehmen, nach Inhalt des darüber am 29.Juni 1433 zu Heidingsfeld errichteten Vertrags, nach-dem zuvor das Capitel denselben dazu erwählt undangenommen hatte. Dieser Coadjutor vereinigte insich die Eigenschaften, welche das Capitel von einemAdministrator verlangte: er war im Lande geboren,und mit allen Verhältnissen bekannt: ein frommer Le-benswandel zeichnete ihn aus, wie auch feine Bildung,grosse Klugheit und seltene Rechtlichkeit 73 ). Dabeistand er noch im kräftigsten Mannesalter. Denn erhatte noch nicht das vierzigste Jahr erreicht. Kaumwar aber der Pfleger mit seiner Würde bekleidet, sohatten sich auch schon Irrungen zwischen ihm unddem Bischof erhoben. Man stritt darüber, wem dieVerleihung des Blutbannes, worüber im Vertrag nichtsbestimmt worden war, gebühre. Erst nach wieder-holten Austraggerichten, woran Graf J ohann von Wert-heim (der Vater) auch Theil nahm, that das Schieds-gericht (Kitzingen 16. Oct. 1433) den Ausspruch 74 "):

72) Nach Windeck Leben K. Sigmund's c. 183. p. 1242 auch Dom-herr zu Mainz und Trier.

73) Friess 727 und des Meistersä'nger's .lohann Simon Lied daselbst74») W. Urk. B. n. CHX. a. Urk. v. 23. Sept. Vgl. L. Friess S. 727.