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sich (29. Juni 1433) dahin aus" 9 ): Johann von Brunsolle zwar Bischof von Würzburg- bleiben, jedochmüsse er einen Coadjutor oder Pfleger annehmen,welchem nach des Bischofs Tod das Recht der Nach-folge zuerkannt werden müsse, und welcher währenddessen Lebzeiten das Stift wie ein regierender Bischofzu verwalten habe. Dem Bischöfe, welchem damitjeder Antheil an der Regierung entzogen war, wardein anständiges Einkommen zu seinem Unterhalte an-geAviesen 70 ).
Es war zu verwundern, dass der ehrgeizige Bi-schof diesen ihn so sehr demüthigenden Ausspruch ohneWiderstreben annahm: er sah wohl für den Augen-blick kein Mittel, ihm mit Erfolg sich entgegenzusetzen.Kaum aber hatte er sich A r on der ersten Bestürzungerholt, als er anfing, der Ausführung des Aussprucheseine Menge von Intriguen entgegenzusetzen, so dassman wohl voraussehen konnte, dass man noch nichtan das Ende der Streitigkeiten gekommen war. DasConcilium, Avelches damals in Basel versammelt Avar,versuchte desshalb eine Vermittlung, aber alle Schrittewaren vergeblich 71 ).
Mittlerweile war auch die Ritterschaft mit demhohen Adel nicht unthätig gebliehen. Sie drängtenden Bischof so sehr, dass er allen ihren Vorschlägenseine Genehmigung geben musste. An der Spitze derRitterschaft stand Graf Johann von Wertheim, welcher
69) Friess S. 722 — 724.
70) Fress S. 725.
71) Friess S- 725 — 727.