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1 (1843)
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Würzburg (1428). Dieses erschreckte die Aufrührer:sie sandten Abgeordnete an den Bischof, ihn um Frie-den bittend. Dieser liess die Abgesandten in's Ge-fängniss werfen und wollte nichts von Frieden wissen.Doch traten die Verbündeten in's Mittel. Der GrafJohann von Wertheini und Konrad von Weinsbergberedeten die Würzburger Bürger und das Capitel, sichdem Ausspruche des Erzbischofs von Mainz und desBurggrafen Johann von Nürnberg zu unterwerfen,welcher die Empörer zu schweren Geldbussen ver-urtheilte 64 ).

Der Ausspruch konnte aber keine wahrhafte Ver-söhnung bewirken, weil dem Capitel und den Bürgernvon neuem übermässige Geldsummen an den Bischofzu bezahlen, angesonnen wurde. Sobald die Kriegs-völker abgezogen waren, erklärten die Domherrn denganzen Vertrag als ihnen mit Gewalt der Wallen auf-gedrungen für nichtig und entfernten sich aus Würz-burg. Die frühern Schiedsmänner, durch Vorstellun-gen zur bessern Einsicht gelangt, errichteten einenneuen billigern Vergleich (zu Kitzingen 9. Sept. 1428),wornach dem Domcapitel das Zügeständniss gemachtward, dass der Bischof, im Falle er sich wiedersolche Handlungen, die nicht in seiner Befugnisslägen erlaubte, durch das Capitel vor einem Schieds-gericht von fünf Herren zu Rechenschaft gezogenwerden könnte. In diesem Schiedsgerichte sollte derGraf Johann von Wertheim oder sein Sohn Georg alsein Obmann den Vorsitz führen 65 ).

6'i) Friess S. 703 — 706 ausführlich.

65) Friess S. 706.