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1 (1843)
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gegen lässt sich nicht nachweisen, dass der GrafRudolf von Werlheini auch Antheil an Schotten undGedern erhielt, welche vielleicht gegen Austausch an-derer Orte besonders an Eppstein und Trimberg über-lassen wurden 53 ). Auch die Reichslehen wurden ge-theilt. Jedoch fehlen darüber die Nachweisungen im Gan-zen, obwohl sie bei einzelnen Reichslehen vorhandensind. So erhielt zu seinem Antheil der Graf Rudolf vonWertheim den untern Tlieil des Saalhofes zu Frank-furt mit den anstossenden Häusern, das Mainfach mitden Frohnschilfen, das Feld Riunde und das Dorf Ber-gen mit dem Gerichte daselbst (31. Dec. 1332), indemder obere grössere Tlieil des Saalhofes und das DorfOberrad mit allen Rechten Gotfried von Eppstein zu-fiel 54 ). Wenige Monate später (12. März 1333) ver-kaufte man diese sämmtlichen Reichslehen, welche sichan den Frankfurter Saalhof knüpften, (wobei jedoch

kam bald hernach (schon vor 1328 an Churmainz). In dem Epp-stein. Copialbuch im Ortenberg. Archiv lindet sich eine Urk. v. 23.März eingetragen, welche angibt, dass an diesem Tage Graf Rudolfv. Wertheim und seine Gemahlin Elisabeth von Conrad v. Trimpergseinen Theil an Burg und Stadt Wörth für 400 Pfund auf Wieder-lösung gekauft haben: zugleich wurden die Rechte der Burgmännerdaselbst geordnet. Eine Urk. v. J. 1341, ebenfalls im Eppstein.Copialbuch, welche der Graf Rudolf von Wertheim und seine Ge-mahlin ausstellen, sicherte den Trimberg's das Wiederlösungs-recht zu. Dass übrigens in und um Wörth die Grafen von Wertheimnoch Rechte und Gefälle behielten, selbst nach der Zeit als dieseStadt an das Erzstift Mainz gekommen wai , zeigt die Urk. v. J.1366. W. U. B. n. CIII.

53) Decker über die Stadt Schollen im Archiv für Hessen-Darmst. Gesch.I. S. 139. Eigenbrodt 1. c. p. 477.

54) Boehmer 1. c. 518.