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1 (1843)
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dieser schon nach wenigen Jahren starb, (1328) anGotfried Herrn von Eppstein vermählt 47 ). Von desArros beiden Töchtern heirathete (1317) die ältereKunizza den Conrad Herrn zu Trimperg 48 ), die jün-gere, Mechtilde, blieb unvermählt.

Durch die Heirath mit der Elisabeth von Breu-berg war der Graf Rudolf in den Mitbesitz der Herr-schaft Breuberg gekommen, und zwar in der Weise,dass er von derselben den vierten Theil erhielt. Je-doch fand anfangs keine wirkliche Theilung statt, son-dern es bestand unter den drei Betheiligten eine Gan-erbschaft, wornach sie das Ganze gemeinschaftlichverwalteten und die Einkünfte nach Verhältniss einesjeden Antheiles unter sich vertheilten. Dieses geschahhöchst wahrscheinlich deswegen, weil Eberhard's III.Witwe, Mechtilde, so lange sie lebte, noch ihr Wittumtheils auf Breuberg, theils auf Erbach, theils auf Reichsle-hen angewiesen hatte. Erst nachdem sie (1327) gestor-ben war, schritt man zur Theilung, obwohl schon früherdie Theilhaber die von der Abtei von Fulda abhängi-gen Lehen, d. i. die Hälfte von der Burg Breuberg,

47) Joannis 1. c. p. 489. Urk. v. J. 1328. Eigenbrodt a. a. 0. nrk.Nachr. über die Dynasten von Eppenstein S. 497 fll. Von Gotfried I.von Eppstein, der gegen das Ende des 12. Jahrhunderts vorkommt,stammte Gotfried II., dessen beiden Söhne Gerhard I. (v. 1222 —1241) und Gotfried III. (bis 1283) die Stammväter der beiden al-tern Eppsteinischen Linien sind. Auf Gerhard I. folgte sein gleich-namiger Sohn und Enkel: mit dem letztern starb die Linie aus.Die jüngere Linie hatte lauter Golfriede zu regierenden Grafen:Gotfried VI. vermählte sich 1328 mit Lucarde von Urenberg, starbaber schon 1339 vor seinem Vater Gotfried V.

48) Eigenbrodt p. 475. (Die Dynast, v. Breuberg).