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Eigenschaft genannt wird, geschieht in dem erwähntenVerziehtbrief für das Johannilerhaus zu Bocksberg (vom1. May 1321) 21 ). Damals hatte sich Rudolf der Jün-gere bereits mit der Elisabeth von Breuberg vermählt,denn in dem ebenfalls schon erwähnten Kaufbrief fürdas Kloster Gerlachsheim (Montag nach S. Pauli Con-vers. 1321) wird dieselbe schon als "seine Gemahlingenannt 22 ).
Von dieser Zeit an tritt Rudolf der Jüngere alsder eigentlich regierende Graf auf in Bezug auf Reichs-und auswärtige Verhältnisse: bei allen Angelegenhei-ten aber, welche innere Einrichtungen in der Grafschaft,Güter und Rechte der Familie betreffen, wird immernoch des Domherrn als mitwirkend, einwilligend, bei-rathend, mitwissend etc. erwähnt, obwohl er in derRegel nicht mehr den Namen Graf führt. Eine schein-bare Ausnahme davon macht die Urkunde, wornachsich (13. Dec. 1324) die beiden Grafen GebrüderRudolf von Wertheim mit vier edeln Herren von Ho-henlohe verbinden, den Kaulleuten und Boten der StadtRegensburg auf eine bestimmte Zeit (bis 1. Mai 1325)Sicherheit ihrer Person und ihrer Sachen in ihren Ge-bieten zu versprechen 23 ). Allein dieses lässt sich leichtdaraus erklären, dass Rudolf der Aeltere den Geleits-vertrag mit Regensburg schon früher errichtet hatteund er in der Grafschaft doch mehrere Orte eigen-
21) Regest Boie. 1. c. Salver's Proben d teutsch. R. Adels S. 233nennt Rudolf unrichtig Ludolf.
22) Stumpf a. a. 0.
23) Regest. Boic. VI. p. 149.
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