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des Jüngern die Bischöfe von Würzburg bewogenhat, von ihrem angemassten Rechte abzustehen.
Dass die Grafen von Wertheim sich damals nichtals von Würzburg abhängige Vasallen betrachteten,im Gegentheil von neuem ihre Reichsunmittelbarkeitbehaupteten, lässt sich aus dem Zusätze bei ihremNamen 55Von Gottes Gnaden« ersehen, welchen siewieder in den Urkunden anzunehmen anfingen 11 ).
Während der Minderjährigkeit Rudolfs des Jün-gern, führte sein älterer Bruder mit Zurathziehungseines Schwagers Conrad von Bocksberg und desHerrn Conrad von Hohenlohe die Regierung. In allenauswärtigen Verhältnissen tritt der ältere Rudolf alleinals regierender Graf auf: dagegen werden in alleninnern Angelegenheiten der Grafschaft und der Familiebeide Grafen als regierend genannt. So schliesst (16.Oct. 1313 u. 20. Juni 1318) der ältere Graf alleinmit den beiden Grafen Gotlfied und Conrad von Ho-henlohe, dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg, denbeiden Grafen Ludwig und Heinrich von Rieneck, demHerrn Friedrich von Hohenlohe einen Geleitsverlrag,wornach die Genannten sich verbinden, den Kaufleu-ten, namentlich von Regensburg, das sichere Geleitdurch ihr Gebiet zu geben und ihnen für jeden Scha-den gut zu stehen, wogegen die letztern sich verpflich-teten für die Haupthandelsartikel eine Abgabe odereinen Zoll an die verbundenen Grafen zu entrichten 12 ).
11) W. U. B. n. LXX. Lang Regest, ßoic. V. p 323.
12) Lang Regest. Boic. V. 266 u. 385. Lochner Nürnberger Jahrbücher.ISürnb. 1833. 4°. S. 197. (Die Orig. Urkk. im Nürnberg. Stadtarchiv.)