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1 (1843)
Entstehung
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111
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III

Mai 1313) auf Ansuchen des Conrad von Bocksbergerlheilt a ), kommt nichts von Wertheim als Würzbur-gisches Lehen vor: dessen ungeachtet liess der BischofBurg und Stadt Wertheim als solche Lehen in seinLehenbuch eintragen 10 ), ohne Zweifel gestützt aufeinen Lehenrevers, den Conrad von Bocksberg alsVormund der Wertheimer Grafen ausgestellt hatte.

Des Bischofs Andreas beide Nachfolger Godfried(regiert von 1314 — 1322) und Wolfram dehn-ten diese Lehen eigenmächtig noch weiter aus, in-dem sie bei Freudenberg noch den grossen anliegen-den Wald, bei Wertheim den Zehnten in der Stadtund in den dabei liegenden Dörfern, bei Laudenbach dieganze Burg hinzufügten und ausserdem noch das Pa-tronätsrecht in dem Dorfe Reicholzheim und das Cent-gericht sowohl in Wertheim als auch in Remlingenals Würzburger Lehen bezeichneten. Da das Würz-burger Stift über diese seine vermeintlichen Lehen,die sich in alten bischöflichen Lehensbüchern verzeich-net vorfinden, keine Lehenreverse der WertheimerGrafen hat vorzeigen können, auch nach der Voll-jährigkeit Rudolfs des Jüngern (welche nach 1321eintrat) nicht einmal in den Würzburger Lehenbüchernsolche Lehen aufgezählt werden, was doch bei demöftern Bischofswechsel (zwischen 1333 — 1355) ohneZweifel geschehen wäre, wenn die Belehnung wirk-lich stattgefunden; so lässt sich mit aller Bestimmtheitbehaupten, dass der entschiedene Widerspruch Rudolfs

9) W. U. B. n. LXIV. Vgl. Werth. Gegenbericht S. 41 u. 64.

10) Des Bischofs Julius Bericht elc. S. 132. W. U. B n. LXV1.