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1 (1843)
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unmündigen Conrad und Walther von Clingenberg 15 ).Nach deren Absterben gelangten theils durch Erbschaft,theils durch Kauf Wertheim und Hanau in den gemein-schaftlichen Besitz von Prodzelten und errichtetendesshalb (1275) einen besondern Vertrag mit einan-der, in welcher Weise sie die Burg gemeinschaftlichbesassen 16 ). In der letzten Urkunde, die uns vonPoppo's und Rudolfs gemeinschaftlicher Regierung be-kannt ist, bestätigen dieselben (9. Jan. 1278) dievon ihrer Mutter Kunigunde für das Seelenheil ihresGemahls gemachte Schenkung an das JohanniterhausMosbach l7 ). Wenige Jahre später, im J. 1281,starb Poppo IV 1S ).

Dieser Graf hinterliess keinen Sohn: er hatteaber von seiner Gemahlin Mechtildis, Tochter desGerhard II., Herrn von Eppstein 19 ) drei Töchter,denen er die halbe Grafschaft als Erbe zuwandte.Seitdem die Grafschaften in den Familien erblich ge-worden und wie Privatgüter unter den Söhnen vererbtund vertheilt worden, war es nur ein Schritt weiter,auch die Töchter bei Ermangelung von Söhnen, in dasErbe folgen zu lassen, selbst wenn auch nahe männ-

15 ) Nach Urkk. abgefasster Bericht über Prodzelten im f. Löwenstein-Rosenb. Arch.

16) Giulen. Cod. dipl. Mog. IV. 921. Cf. Lang Reg. Boic. III 447.

17) W. U. B. n. XXXVI.

18) Stumpf Denkw der frank. Gesch. llft. III. S. 71 gibt eine Urk.vom .1. 1281 , worin Mechtildis , die Witwe des Grafen Poppo vonWertheim, in dem Kloster Gerlachsheim einen Jahrestag für ihrenverstorbenen Gemahl stiftet und dazu einen Theil ihres Zehnten inWerbach anweist.

19) W. U. B. n. XXXIV.