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genannt. In drei andern Urkunden von demselbenErzbiscliof aus den Jahren 1145, 1147 und 1151,worin er unter den Freien als Zeuge genannt wird,heisst er Thiederus de Wertheheim und Dietherus deWertheim 26 ). Dem Kloster Eberbach in der obernGrafschaft Katzenelenbogen schenkte er mit Zustim-mung seiner Gemahlin Adela und seiner dieser gleich-namigen Schwester aus ihren Allodialgütern einige Län-dereien, die zu dem sogenannten Gebenbrunner Hofgehörten. Ueber diese Schenkung gerieth das genannteKloster in eine doppelle Streitigkeit: einmal mit demHerrn Sigebodo von Zimbern (oder Zimmern), welcherdie einzige Tochter Diethers geheirathet hatte und des-halb nach seines Schwiegervaters Tod für seine Ge-mahlin Erbansprüche an diese Ländereien erhöh. DieSache wurde dahin ausgeglichen, dass das Kloster sichdas Eigenthiunsrecht durch eine Geldsumme erkaufte,und darauf Sigebodo von Zimmern und seine Gemahlinallen weiteren Ansprüchen entsagten, und noch dazudem Kloster von ihren Gütern eine Hube Feld zuGriesheim schenkten (1173). Die andere Streitigkeithatte es mit dem Kloster Brombach, welches be-hauptete, auch diese Ländereien von Dielher und seiner
26) Gilden 1. c. p. 166. Urk. v. .1. 1144 unter den Zeugen: Wolfram-mus et frater ejus Thiderus de Wertheheim. Ibid. p. 400. Urk. v.1144: Unter den Comites und Liberi: Wolfram de Wertheim etfrater ejus Dither. Ibid. p. 173. Urk. y. J. 1145. Testis: Ditherusde Wertheim, ßodmann Alterth. des Rheingaues, I. S. 130. Urk.V- J. 1144. Testes: Wolfram Comes de Wertheheim et frater ejusThiderus. Joannis rer. Mogunt. II. p. 587. Urk. v. .1. 1147. Testis:Thiderus de Wertheheim. Rodmann 1. c. S. 47 , auch hei KremerOrigg. Nass. II. Urk. v. J. 1151. Testis: Ditherus de Wertheim.
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