39
Die Einwohner in Werlheim, wie überhaupt inder dazu gehörigen und darnach benannten Grafschaft,über welche der Graf von Wertheim die Gerichts-barkeit ausübte, waren doppelter Art: es waren erstlichFreie von fränkischer Abstammung, welche als solchesteuerfrei waren, und daher auch Bargilden genanntwurden: über sie sprach der Graf im Namen des Kai-sers Recht und führte sie, wenn kein Herzog dawar,(der Würzburger Bischof und Herzog hatte nur rich-terliche Gewalt über einen Theil Frankens) im Kriegan. Die Freien waren die Ritter, welche später alsVasallen der Grafen von Wertheim auftreten mit Burg-und Mannlehen.
Der andere, aber bei weitem zahlreichere Theilder dem Grafen untergebenen Bevölkerung war der,welchen man mit dem allgemeinen Namen der Hin-tersassen begreift, welche einestheils die unmittel-baren Hintersassen des Grafen waren, andcrntheils dieHörigen und Knechte der Bargilden oder steuerfreienVasallen. Die Einwohner von der Burgvorstadt Wert-heim waren mit Ausnahme einiger Bargilden höchstwahrscheinlich Colonen, freie Landbauer, welche vondem Grafen Wolfram beim Bau der Burg von seinenBesitzungen dahin verpflanzt und von ihm und seinenNachfolgern bald mit besonderen Vorrechten zu Stadt-bürgern gemacht wurden.
Ob Wolfram oder seine unmittelbaren Vorfahrendas Grafenamt in Waldsassen oder im Taubergau ver-walteten, ist möglich, aber keineswegs als eine un-zweifelhafte Sache anzunehmen. Im Gegentheil ist eherzu vermuthen, wenn die Grafen von Wertheim wirk-