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Aemter im rheinischen und östlichen Franken übertragen,sondern er bewilligte ihm auch, dass er diese auf seineSöhne und Kindeskinder vererbte 29 ). Zu den erstengehörte Udo II. 30 ), welcher die Besitzungen seinesVaters in Ostfranken, den Gau Waldsassen und diesüdlich und westlich daranstossenden Landschaften er-hielt, und zwar nicht nur die eigenen Güter, welchezu erben es keiner königlichen Begünstigung bedurfte,sondern auch die darin liegenden Lehengüter und dieGerichtsbarkeit über die bezeichneten Gegenden, inFolge des dem Vater gegebenen Privilegiums. Udo II.war wie sein Vater, der im Jahr 949 starb 31 ), ein eif-riger und treuer Anhänger der sächsischen Kaiser. Inder Schlacht auf dem Lechfehl gegen die Ungarn (955)focht Udo II. unter seinem Verwandten, dem FrankenKonrad, welcher früher Herzog von Lothringen gewesen,und damals den Heerbann der Ostfranken beleidigte,auf das tapferste und half dem Kaiser den Sieg er-ringen, wodurch Deutschland auf immer von den räu-berischen Einfällen der Ungarn befreit ward. In denKriegen der beiden ersten Otlonen in Italien war Udo ILihnen ein tapferer Mitstreiter gegen ihre Feinde. Inder blutigen Schlacht hei Basantello, in Unteritalien,welche Kaiser Otto IL gegen die Griechen und Sara-cenen verlor (982), war Udo mit vielen andern deut-schen Fürsten, Grafen und Herren unter den Ersclda-
29) lihegino ann. 949. Uto Coincs obiit et perinissd regis quidquid be-neficii (Lehen) aut praefeeturarum (Aemter, Jurisdiction in Gau-grafschaften) habuit, quasi hacreditatem inter filios divisit.
30) Gudcn C. Dipl. Mog. I. 354.
31 ) Hhegino I. c.