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die fränkische Herzogswürde selhsl trug. Die imzehnten und Anfang des eilften Jahrhunderts vor-kommenden Herzoge der Franken waren keine eigent-lichen Landesherzoge, sondern nur Titularherzoge, welcheaus der königlich fränkischen Familie der Konradinerabstammten. Ostfranken (die eigentliche Tafelprovinzder Könige) stand unmittelbar unter der Verwaltungder königlichen Kammerboten und Pfalzgrafen bis zumEnde des eilften Jahrhunderts. Um diese Zeit erstübertrug K. Heinrich IV. dem schwäbischen Herzog Frie-drich von Hohenstaufen als seinem Stellvertreter dieKriegsanführung der Franken gegen seine Feinde: je-doch kann daraus noch nicht gefolgert werden, dasser Landesherzog gewesen; in gleicher Weise war esauch nicht Friedrichs Sohn Konrad (von 1105-1116),welcher Herzog der Franken genannt wird.
Es gab demnach damals zu gleicher Zeit zweifränkische Herzoge, ein weltlicher und ein geistlicher,ohne dass einer von ihnen die volle herzogliche Ge-walt hatte, wie sie die Herzoge in Schwaben, Bayern,Sachsen etc. besassen. Doch als der Bischof Erlangvon Würzburg den K. Heinrich V. wegen seiner Anhäng-lichkeit an Papst Paschal II. in dem noch fortdauerndenInveslilurstreit gegen sich erbitterte, so nahm ihm dieserdie herzogliche (oberrichterliche) Gewalt über Ost-franken und übertrug (1116) diese dem fränkischenHerzog Konrad von Hohenstaufen, so dass zum erslen-male die oberrichterliche Gewalt und die Oberfeld-hauptmaimschaft in einer Person vereinigt war, unddemnach Herzog Konrad ein wahrer Landesherzog inFranken genannt werden konnte. Doch dauerte dieses