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1 (1843)
Entstehung
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ansehnlicher Macht erhob. Es ward ihm nicht nur derZehnten in den ostfränkischen Gauen als regelmässigeEinkünfte angewiesen, welcher Abgabe seihst die kö-niglichen Güter und Saalhöfe in der Diöcese unterwor-fen wurden, sondern auch der zehnte Theil der Steuerzugetheilt, die die Ostfranken (die freien von thüringi-scher und alemannischer Abstammung) an die könig-liche Kammer zu entrichten hatten. Man ging noch weiter:die Könige und Kaiser schienen darin zu wetteifern,ihre Vorgänger in der Freigebigkeit gegen das Würz-hurger Stift zu überbieten. Von Karl dem Grossen biszu den letzten salischen Kaisern verschenkten und ver-gabten die Beherrscher Deutschlands ein Reichsgut nachdem andern an das Hochstift, so dass dieselben amAnfange des zwölften Jahrhunderts nur noch wenigeReichsgüler in Ostfranken besassen.

Ausser den vielen Schenkungen, womit die sächsi-schen Kaiser die Bischöfe von Würzburg bereicherten,verliehen sie denselben auch eine Menge von Vorrech-ten und Begünstigungen. Kaiser Otto III. übertrug demBischöfe von Würzburg das Grafenamt im Saal- undRangau und im Gau Waldsassen, d. h. er übergab ihmdiese Gaue mit der kaiserlichen Gerichtsbarkeit und allenandern Hoheitsrechten, welche die bisherigen Gaugrafendarin ausgeübt hatten. Ja die Ernennung zum Amteeines Gaugrafen in den genannten Landschaften hingvon dem Bischöfe ab.

Als K. Heinrich II, der Heilige in Ostfranken dasBisthum Bamberg errichtete, konnte dieses ohne Schmä-lerung der Würzburger Diöcese freilich nicht geschehen.Um den Bischof von Würzburg zu entschädigen und