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Nro. Xl..
Auszug Vertrags zwischen Christophs von Helmstadthmterlaßenen Lehens,Erben 6. 6.28. July 1580.
°^)ir nachbcnante Johann Philipps von Hclmstatt zu Bi-fchofsheim, Chrisioff von Heimstatt zu Dürkastcl, vnd Jo-hann von Helmstatt Gcvelccrn , vnd Gebrüder bekennenvnnd lhun livhnnd ofenbar mit dicßcm Brief, als weilandder Edle, vnd Ernvest Christoph von Hclmstatt zu Hinßin-gen deö verschinen Acht vnd Siebenzigsien Jars den drittenDecembris christlichs Todts zu Bischofsheim verschieden, nachwelches Tätlichen Abgang seine hinderlaßcne ManLehen vfvns als ncgste Agnaten jedem z„ seinem gebühren-den dritten TheM erblichen gefallen, vnd dan seine ei-genthumliche Gürter, was über den Vorauß, vnd die Er-startung , so vnß vermög der in ,nn» Sechzig Drcy zuHinßingen zwischen ermelren vnßern Vettern seligen, vndvnß aufgerichtcr Thcillung für die damals empfangene MannLehen gcbürt, auf vnß, vnd vnßers Walters Schwestern,vnd derselbigen Khinder, Nemlich Frauen Catharina vonLiebcnstein Wirlib, Johann von Warßburg, Christoff, vndLudwig von Dhsn Gebrüder in Fünf gleiche Theil vermögder zu Hinßingen :c< Siebentzig Md Neun den Siebenund Zwanzigsten Fcbruarii zwischen vnß allerseits deßwegenaufgerichter, vnd beschehener Vergleichung anerstorben vnd«rwachßen.
Das wir demnach, vnd zu Volziehung letzt angeregtsHinßingischen Abschids obgcmelts vnßers Vettern Christoffsvon Helmsiatts stetigen hinlerlaßene Mann Lehen, vnd«igenthumbliche Güttcr vnder vnß allerseits bcgert freund-lichen zu theiien, vnd jedem sein Gepür zuzustellen.
Als aber von gedachter vnnßers Vatter Schwester FrauCatharina von Liebcnstein dem von Warßburg, und denenGebrüder von Dhan vnnß die völlige Erstattung der hie-bevor von unßerm Vettern stetigen empfangene Man Lehen
nicht,