c?8 )
vnd Vergünstigung er Philipps gegen seinen Brüdern wo!verdienen soll vnd möge : So haben daruff wier die They«InngS-Freunde Ime Philippscn dem Mittlern das SchloßDürkastell sampt syncr Zugehörun zugerheylt, wie vndcr»schidlich hernach angezeygr.
Wcyter so ist Uns den Theylungs-Freunden zugleychdurch Iohan von Helmstatt fürbrachl vnd angezeygt wor-den , nachdem er sich mit Philippsen von Heimstatt doch-ter verhcurath, wie dann solch vcrheurathung durch Jo-hannen von Helmstatt seynen Vatter seligen scynes Le-bens angefangen, vnd frcuntlich gesucht worden. DesWyllens vnd Mynung gewesen, also Inen Johannen seynenSon gen Byschoffsheim zu verkhcylen, also er bei) seyneinfreuntlichen lieben Schwchcr zu wohnen gedcnck, were Imeam bcquemlichsten, vnd nützlichsten, das Theyl zu Byschofs-heim auch mit vergleychter Nutzung anzunemen, vnd zu ha-ben, darumd ganz frcuntlich gebetlen, wir die Theylungs'Freunde Ime solche Theyl zu Byschoffsheym werden zu las-sen, gar feeuntlich zugeben, vnd bewilligen wollen Diweylnun wier die vielgedachte Theylungs-Freunde die Gelegen-heyt der ernannten Gebrüder von Helmstatt gmigsamuch de-dacht, der Nocrurfr nach erwogen solich sein Johannen Be-geccn den Jungen seynen Brüdern nit nachche.,iich oderschcdlich gesein möge, auch er Johann denselben seynen Brü-dern in andern freuntlichen dinstlichen Willen erzeygen kan,soll vnd möge. So haden wier darauf Ime seyn Begercnerstattet, das Theyl zu Byschoffsheim sampt ftyner Zugehor-de vbergeden, vnd zugetheylt, alß auch Hinach vndeeschidiichgemellt wurbt. Und vahingcgen so sollen die zween jungeGebrüder von Helmstatt Christoph vnd Ricinus die Hangervnd Sitze zu Hinßingen, das Haust zu Sannabor .mptdrcyen Haustlm daran gelegen, die jahrlich etlich Gulden zuZins ertragen, so doch nit in Nutz gezogen oder angeschribenseinr. vnd das Haus Lindcnfells mit aller vnd iglicher der-selben Zugehorde, Nutzungen vnd Gefell, wie solches vndcr-schidlich hernach vermellr, vnd angezeyget wurdet, haben,nemcn, vnd in Gememschafft erblichen nutzen, Nissen, vubgebrauchen, dan so sie zu Iren Tagen, vnd mündigen althersomen, mögen sie Jres Gefallens, vnd mit Rath Jrcr Freun-de die benannte Sitze, vnd zugrheylte Nutzung weyter They-