:88 Zweites Hauptst. Zweiter Abschn,
Jahr seine Vettern, von der Dürrkasteler Linieam Leben gewesen, die gleichwohl alle ohne männ-liche Erben verstorben sind, so ist man doch außerStand, einzusehen, wie man die, in Johann Phi,lipps Lehenbrief'von 1581. eingeschaltete Formul:"daß Wir dem Besten Unserm lieben Getreuen„Johann klstlipp als dem Aeltesten «... von„sein und seiner Vettern wegen, so Theik„an demselben Lehen haben und Ihrer„Mannlehens-Erben" nur aliein auf die Dürr,kasteler Agnaten und nicht auch auf die Obcrö»bisheimer wollte referiren laßen, da doch beyHeyden x>ar ratio und keiner von beyden Linien
im
und suchte als unbeerbt, seine« Enkel besagtemJohann Philipp nebst seinem Tochtermann Pleik«Harb, Landschad von Steinach, dieses Scchsthcilzuzuweisen, welches im Jahr seines Absterbens156z. geschehen sollte. Allein Christoph von Hin»fingen suchte dm Pleykhard als einen fremdenwegzudrängen. Dieser wich auch gerne und be-gnügte sich mit HerauSzahiung seines Anthcils anden von seinem Schwiegervater in das Lehen ver»wendeten Eigenthümlichkeitcn: blieb aber gleich«wol im Besitz des Alexandrinischen 1 /6. bis zuChristophs Tod 1578- da dann Johann PhilippsAgnaten von Dürrkastel, Philippsen des Jungen;wcy Sohne, Johann und Christoph 1579.durch einen schiedsrichterlichen Spruch (s. obenBcnlage dl. XXXIX.) den Pleykhard gegen 2500.Guldm auswiesen, und nachher im Jahr 1580.(s. oben Beylage dl. Xb.) mit Johann Philippsich dahin verglichen, daß er Bischofsheim ganzhaben, bcedc Brüder aber andere Besitzunaen vonChristophs des Alten Verlaßenfchaft bekommensollten.