k. GeschichtserzählM« 12k
belehnung, genü glich ausgeführt worden sind,begründet.
Endlich unten« »4. Dezember 1773. ergieng vk.die erbetrene lehenhofliche Entschließung, (Ii) durchwelche zwar "hinfürs der Eehenbrief nach„den alten eingerichtet, somit die, den al-„lern und neuern stets inserire gewesene —>„vom Jahr 1752. an aber ausgelaßene Clausul:,,und ihrer Vetter Namen, die Theil an„demselben L.ehen haben :c. ststvo fürs cujus-„cuugus wieder eingesetzt werden solle;" nachderen Schluß aber gegen alle Erwartung zu füh«len gewesen ist, daß man demohngeachtet nocheinen Zweifel in die Hochhaufensche Succeßions,Rechte setzen, und wohl gar einem Dn'tten denVorzug einräumen zu dörfen, glauben mögte,denn so wird noch gesagt: "sofort einem jeden„und somit auch den Supplikanten die angeb-„liche Lehensfahigkeit rechtlicher Ordnung„nach, seiner Zeit, auszuführen unbenommen„bleibe."
Man wird ohne Mühe die Verlegenheit be»rechnen können, in welcher sich die Freyherrenvon Helmstadt dadurch versetzt sahen. Ohneeben mißtrauisch oder schwarzgalligt zu seyn, führteder wahre Wortverstand dieses Schlnßes auf diebeunruhigenden Vorstellungen: "1. man bezwei»„felc bey dem Lehenhof die Rechtmäßigkeit der„Hochhausenschen Rechte: 2. Es ist wahrschcin»
„licht
<b) s. Beilage n. u.