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[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
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in Lehens-Jmmgen. n. Zn vorl. Fall. 2)

ein solcher Schstiß würde sowohl gegen die Rech«re, (O als gegen die Geschichte (b) anstoßen.-

Und fürs andere, kann aus der Schenkungs-urkunde Kaisers Otten von 93 8- wie solche vonL^an«at(c) ans Licht gestellt worden, nichts er-wiesen werden. Denn in selbiger wird nur derRönigs-Vann (die Königs. Forstgerechu'gkeicmir der Jagd) um Wimpfen und Dischofs-helm herum "dem Bistthum Worms auf bestan-dig überlaßen, welches um so weniger auf an-dere Gerechtsame ausgedehnt werden darf, alseines theils nur immer von Forst und Jagd al-lein die Rede darinnen ist, andern theils aber,und besonders bemerkt wird, daß der Bischofmir dem VVitlen und Oevstimmen derer imangezeigten Umfang angeseßenen Rittern dieWaldungen von neuem beförstcrt habe, welcherWille unnörhig gewesen wäre, wenn der BischofLandesherr geworden wäre. So ist auch ausdem Wort: "Rischofshcim" gar nichts zurBegründung eines Worms/sehen Obcreigenthumszu nehmen; denn so haben wir ein Bischofsheim

B 4 in

(») c?. Ib. Ltm. ü,cl. III.

x- 9?. 9a- " Hakenr 2) äioecellm lariorem per cerca iiamuxi imperii

peiaiiigenrem, stiri ciioLLel'zuo Iba LpixeopalilubleÄam.

(b) Oben VI. VII. VIII.

(c) ,/z p. 27.