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3 (1866) Vom Jahre 1600 bis zum Jahre 1725
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Hans RoMw.

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und entsagten zugleich allen Nechtsbehelsen und Rechtö-wohlthaten.

In Folge dieser bereitwilligen Verabredung machte Jasparam 3. Jan. 1616 zu Wismar ein förmliches Testament,welches im Originale noch im Staats-Archive zu Schwerinaufbewahrt wird. Durch dieses Testament bestätigte er dieWismarsche Beredung vom 6. Juni 1615 genau in allenPuncten in Beziehung auf seine Söhne und Töchter undsprach namentlich die Enterbung für seine Töchter aus, fallseine oder die andere daö Testament umzustoßen versuchensollte. Außerdem vermachte er der Margarctha Krossen seinHauS in der Stadt Kröpelin mit den dazu gehörenden Aeckern,Wiesen, Vieh, fahrender Habe, HanSgeräth und allem, waszur Zeit seines Todes darin und zugehörig sein würde, und1060 Gulden, ferner derselben Margaretha Krossen vierTöchtern Emerentia, Margaretha, Martha und Jngeburgeiner jeden 1000 Gulden und derselben Sohne Joachim auch1000 Gulden, als Legate, allein durch seine Söhne ohne seinerTöchter Zuthun zu entrichten, dergestalt, daß beim Absterbeneines oder mehrerer dieser Kinder daö Legat derselben immerauf die Ucberlebcnden fallen solle bis auf das Letzte. Erstellte dieses Testament unter den Schutz der beiden Landes-herren und bestellte den Hans Negendank auf Eggerstorf undDavid v. Reventlow auf Gnemern zu Testamentsvollstreckern;nach Jaspar'ö Tode wird David v. Reventlow allein alsTestamentsvollstrecker genannt. Er hatte auch der Kircheund dem Predigtstuhl zu Nussow 100 Fl. vermacht, welchejedoch 1663 noch nicht bezahlt waren.

Hiemit tritt Jaspar v. Oertzen vom Schauplatze ab.Er starb im I. 1618 in einem hohen Alter; am 1. April1618 unterschrieb und besiegelte er noch einen Revers wegender Windmühle zu Roggow und am 26. Aug. 1618 befahlder Herzog Johann Albrecht dem Rath der Stadt Wismar,die Eröffnung des Testamentes vorzunehmen; am 21. Octbr.1618 war die Erbtheilung; am 27. Jan. 1619 berichteteSivert v. Oertzen, daßsein lieber Vater Jaspar v. Oertzenunlängst gestorben" sei. In daö Kirchenbuch von Russen»