340
Stargardische Linie.
an Oswald v. Jhlenfeld „zu Klocksin erbgesessen" verkauft.So gelangle das ganze Gut am Ende des 16. Jahrh, in denBesitz der Familie v. Jhlenfeld. Aber im l7. Jahrhundertward das Gut vielfach verpfändet und adjudicirt. Im I.1645 waren Dorothea und Maria v. Braunschweig für 8660Fl. und der Bnrgemeister Thomas Hille zu Nenbrandenburgfür 1666 Fl. in das in Conenrs gerathene Gut eingewiesen,und von diesen ging cö aus Sylvester v. Braunschweig, kur-fürstlich - brandcnburgischcn und hintcrpommcrschcn Hofrath,über. Sylvester v. Braunschweig cedirte aber das Gut am26. April 1676 an den Cornct Heinrich v. Schwichelt. Mitdiesem starb das Geschlecht in Mcklenburg bald ans und dasGut vererbte auf seine beiden Töchter, von denen die eine auden Oberstwachtmeistcr Joachim Friedrich v. Steinwehr unddie andere an HanS Ernst v. Oertzcn (Hennings Sohn) ver-heirathct war. Am 14. Febr. 1694 verkauften nun v. Stein-Wehr und Hans Ernst v. Oertzen das Gnt Klocksin,„wie solches ihr Schwiegervater Heinrich v. Schwichelt 1676„an sich erhandelt", an Henning v. Oertzen für 5666 Fl.,in Ansehung daß es ganz wüste und auch kein einziges gutesGebäude darauf vorhanden war. Da unter diesen UmständenHenning v. Oertzen auch nicht viel damit anfangen konnte, socedirte er am 24. Febr. 1696 das Gut pfandweise für 7666 Fl.an Melchior v. Köppern auf Schwiggcrow auf 26 Jahre.Am I I. Juli 176l mnthete nach Beendigung der herzoglichenSucccssionSstreitigkeiten Henning v. Oertzen die Güter Helpteund Kotelow und das Lehn von Klocksin und am 22. Oct.1761 wurden ihm Helpte, Kotelow und Klokow bestätigt undKlocksin zu einem neuen Lehn verliehen. Darauf muthcteudie Söhne Hennings 16. Februar 1767 nach dem Absterbenihres Vaters und >1. Oct. 1768 nach dem Tode des HerzogsAdolph Friedrich II. von Meklenburg-Strelitz die auf sie ver-erbten Güter und das Lehn von Klocksin. Jedoch schon am6. Dcc. 1768 cedirte Hans Ernst v. Oertzen für sich undseine Brüder den Pfaudcontract von 1696 an Baltzcr Carlv. Dechow, welcher auch Rossow gekauft hatte, und ver-kaufte diesem auch das Lehnrecht an dem Gute für 356