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3 (1866) Vom Jahre 1600 bis zum Jahre 1725
Entstehung
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Aelteres Haus Helpte. 297

dafür das Amt Wesenberg zum Pfande erhalten; für den nochrückständigen Rest erhielten nun seine Erben das Gut Bln-menow zum Pfande.

Am 27. Nov. 1694, 4 Tage nach der Belehnung mitBarstorf, belehnte endlich der Herzog Gustav Adolph denVictor SigiSmund v. Oertzen mit dem „an den Herzog„verfallenen und des HauptmaunS v. Thun Erben für 5506„Thaler zugeschlageneu Lehngut Blumenow" und gestatteteihm, das Gut von den Thunschen Erben einzulösen, wozu ersich bereit erklärte. Die Thunschen Erben bewilligten abernicht alle die Einlösung durch v. Oertzen. 1695 beschwertensich Gabriel v. Thun und Moritz Caspar v. Grabow, daßv. Oertzen ohne ihr Wissen niit dem Gute belehnt sei, welchessie für die Forderung ihres Großvaters über 24 Jahre inncgehabt hätten, und daß sie daher die nächsten zur Belehuungzu sein glaubten. Die Verhandlungen zogen sich bis in dasI. 1696 hin und hören dann ohne ein bestimmtes Ergebnißauf. Wahrscheinlich haben sich die Thunschen Erben abfindenlassen. Denn Victor SigiSmund erscheint fortan im Be-sitze des Gutes Blumenow und von v. Thunschen Ansprüchenist nicht weiter die Rede. Am 28. Oct. 1761 nach Been-digung des herzoglichen Successionsstreites muthete VictorSigismund neben seinen andern Gütern auch das Gut Blu-menow, und seitdem ist es ununterbrochen in? Besitze seinerErben geblieben.

Auf diese Weise gelangte Victor SigiSmund v. Oertzen,da er auch das herzogliche Amt Fürstenberg zu Pfandehatte, durch den Erwerb der Hanptgüter Tornow, Barstorfund Blumenow mit Zubehörnngen in den Besitz der ganzen,weit in die Mark Brandenburg eingreifenden Landzunge desLandes Stargard oder Herzogthums Mecklenburg-Strelitz.

Bon nicht geringerer Wichtigkeit waren aber für VictorSigiSmund v. Oertzen die Güter, welche er im Nordosten desLandes Stargard erwarb, um so mehr, da der erste Grund-besitz, welchen er im I. 1683 erwarb, der Rittersitz zuKlokow war.