Unglück, den Christoph v. Wollend orf aus Nothwehr zutodten. Caspar und Lippold v. Oertzen wohnten bei Lebzeitenihres Vaters zu Grammertin. Grammcrtin gehörte danialSnur zur einen Hälfte den v. Oertzen, die andere Hälfte ge-hörte den v. Feldberg (Th. kl., S. 136 flgd.s; die Vormund-schaft des Henning d. Feldberg, deö letzten seines Geschlechtes,hatte im I. 1545 diese Hälfte dem Christoph v. Möllendorf,einem Halbbruder FeldbergS, zum Pfandbcsitze eingeräumt.Möllendorf war ein „hadcrhaftiger" und gewaltthätiger Mensch,welcher jedermann Furcht und Besorgniß einflößte und sogareinmal den v. Oertzenschen Bauknecht in der Kirche dor demHochaltare geschlagen hatte. Auch mit den Brüdern v. Oertzenund deren Vater Jacob hatte er immer in Unfrieden undIrrung gelebt. Damals lebten sie aber grade in Frieden, alsdie Brüder d. Oertzen am 17. Juli 1562 auf ihr Feld gingen,um ihr Korn zu besehen. Als Christoph v. Möllendorf, derauch auf seinem Felde war, sie erblickte, eilte er sofort nachHause und griff schon vor dem Dorfe den Jungen der v.Oertzen, der von Strelitz kam, an und hätte ihn todt ge-schlagen, hätte nicht „v. Holsteins Diener" sie auseinander ge-bracht. Als bald hinterher die Brüder v. Oertzen durch dasDorf gingen, um an der andern Seite ihr Korn zu besehen,rief ihnen am Kirchhofe eine Frau zu: „Ch, Junker, wenn„Ihr ein wenig eher gekommen wäret, da wollte Möllendorf„Euren Jungen erschlagen, aber Holsteins Diener brachte sie„auseinander", und schalt ihn für einen Bösewicht und Schelm.Während der Zeit war Möllendorf über seinen Zaun ge-sprungen und in sein HanS gestürmt und hatte sich, seine bei-den Söhne Gercke und Karsten und drei Diener, KarstenSchütte, dessen Bruder Paul und den Wildschützen HansBlancke, mit Büchsen, Spießen und Schwertern bewaffnet.Als diese sechs nun „toller und ungestümer Weise" aus demHofe auf die fort eilenden Brüder stürmten, sagte Lippold v.Oertzen zu seinem Bruder: „Ch, laß uns laufen, sie sind uns„zn stark"; aber Caspar sagte: „Was soll ich laufen? Ich bin„lange genug gewichen, daß ich nicht mehr weichen kann.
Urk. Gesch. d. Geschl. von Oertzen M. 15