Hans Hclpte.
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ihren Brüdern am 28. Mai 1572 im „Grunde ver-glichen" hätten, daß sie für den Fall des nnbcerbten Todesoder des Verkaufs die nächsten sein sollten. Die Vormünderhatten nun den beiden Brüdern den Antheil des Gutes zu15,000 Fl. vorgeschlagen. Dagegen sagten aber dieBrüder: „ihres seligen Bruders Antheil LehngnteS sei Inhalts„des alten Vertrages, also anch alle andern unserer Brüder„Lehngüter, um 9000 Fl. in Alles verkauft worden, und es„sei daher die höchste Unbilligkeit, daß sie jetzt ein Drittheil„höher und theurer bezahlen sollten, als das ganze Gut ver-kauft worden. Ihr Bruder Heinrich habe nicht mehr als„1000 Fl. airs allen seines Vaters Lehngütern empfangen.„Wenn nun der dritte Theil auf 15,000 Fl. angeschlagen„werden solle, sei dies unbillig, da ihr Vater das ganze„Helptesche Gut für 13,000 Fl. gekauft habe". Der HerzogUlrich fand diesen Vortrag billig und empfahl ihn den Vor-mündern zur Berücksichtigung. Die Vormünder bekannten auch,es sei in dem Erbvertrage bestimmt, daß „die Güter beimVerkauf für „den Nothfall nicht theurer, als sie in der„Erbtheilnng angeschlagen, veräußert werden soll-ten. Es hafteten mehr als 6000 Fl. Schulden auf dem„Gute". Dagegen sagten die Brüder Hans und Mathias: DasGut sei „wohl 1000 Fl. und mehr verringert; denn als„Heinrich v. Oertzen das Gut empfangen, seien noch 7 Baner-„höfe dazu gewesen, deren jetzt kaum 2 vorhanden seien".
Es wurden im I. 1587 vielfache Schreiben gewechselt,auch Nechtserachtcn von Universitäten eingeholt. Am 17.Juli 1587 verhandelten mit einem Male die Brüder Lippoldund Mathias v. Oertzen, aber am 24. Juli 1587 tratenHans und Mathias wieder auf.
Endlich ward nach vielfältiger Verhandlung am 14. Sept.1587 zwischen den Vormündern der Kinder Heinrichs Oertzenund den Brüdern Hans, Lippold und Mathias v. Oertzenein Vertrag zu Stande gebracht, daß Mathias v. Oertzen,um ein klebriges zu thun und damit sein Bruder in der Grubewegen seiner Schulden nicht geschmähet würde, seines BrudersHeinrich Antheil an Helpte um 9000 Gulden Pfands-