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wird seine zweite Frau gewesen sein. Denn sein Schwieger-vater Zabel v. Staffeld auf Ganzkow war ungefähr eben soalt, wie Heinrich; Staffeld sagt nämlich in einem Zeugen-verhöre am 22. Oct. 1591: „er, Zabel v. Staffeld auf Ganz„kow, sei 63 Jahre alt und seine Töchter hätten Heinrich v.„Oertzen seligen und Mathias v. Oertzen zur Ehe gehabt und„noch zur Ehe". Auf einem Kirchenstuhle zu Gr. Lukow beiPrenzlan wird der Vorname der Frau genannt: „GertrudHeinrichs v. Oertzen eheliche Hausfrau". Wegen der Jugendder Gemahlin hinterließ Heinrich nach seinem Tode auch kleine,unerzogene Kinder, und das Zerwürfniß mit seinem BruderLippold mag zur Zeit und wegen dieser Heirath geschehen sein.
Heinrich v. Oertzen starb im I. 1585, ungefähr 58Jahre alt. Er hinterließ eine „Wittwe und kleine, uner-zogene Kinder", unter denen ein Sohn, welcher Detwiggenannt wird. Daneben wird im I. 1587 berichtet, daß er„eine Wittwe und unmündige Kinder und schwere Schul-„den hinterlassen" habe. Zu Vormündern der Kinderwaren Zabel v. Staffeld zu Ganzkow, der Großvater mütter-licher Seite, Bnsso v. Dohren zu Rchbcrg, Joachim v. Dewitzzu Holzendorf und Mathias o. Oertzen, des Verstorbenen Bru-der, ernannt.
Am 11. Juli 1586 zeigten die Vormünder an, daß sichHeinrichs Schulden, wenn die Wittwe abgefunden worden,auf 8500 Gulden, also so hoch sich erstreckten, daß sie dieGüter ohne ihrer Mündel, insonderheit ohne „des hinter-lassenen Sohnes" Schaden nicht länger zu erhalten wüßten,und es auch der Wittwe nicht gelegen sei, die Verwaltung derGüter länger zu behalten. Die Vormünder hatten daher dennächsten Agnaten Hans und Mathias, der Mündel Vaterbrüdern, welche im I. 1572 ihre Antheile an Helpte anihre Brüder verkauft hatten, die Güter zum Pfandkaufe aufbestimmte Jahre angeboten, diese aber Bedenken getragen, dieVerantwortlichkeit zu übernehmen, und baten um eine Com-mission zu einer möglichst vortheilhaften Verpfändung derGüter. Hans und Mathias v. Oertzen berichteten auf Erfordern der Herzoge am 18. Febr. 1587, daß sie sich mit