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Meklenburgische Linie,
Knesebek, „daß von Gerdeshagen nichts weiter übrig ge-blieben sei, als die geringe Pertinenz Bolland, Rügge-„lamp und die zwei wüsten Stätten in Neukarin". Siehatte gewünscht „für ihre Forderung und Lebcnsmittel" dieseszu benutzen; eS war ihr aber „eines Doctors Wittwe aus„Wisniar zuvorgekommen, wodurch sie ihres Trostes beraubt„worden" war. Sie bat den Herzog, daß ihr „das wüsteBotland sammt dessen Pertinenzen möge adjudicirt" werde»;aber es ist keine Antwort auf diese Bitte vorhanden, denn dieSache mußte den gerichtlichen Weg gehen.
Henning v. Oertzen blieb auf Gerdeshagen wohnen.Im I. 1670 klagte v. Bibow, als Lehnträger von Alt-Carin, daß„Henning v. Oertzen zu Gerdeshagen" sich die Jagd auf denFeldern der 2 Bauerhöfc zu Alt-Carin anmaße und seineVerwandten dazu anreize. Henning wandte dagegen ein, daßsein Vater Sivert die Bauerhöfe am 15. Sept. 1619 mitder Jagd von den Herzogen gekauft habe, was allerdingsseine Richtigkeit hatte, und fügte hinzu, daß „die gesamm„ten Lehnsvetteru srnomisens die Jagd auf allen„ Oertzen - Lehnen " ausübten.
Nach dem Regierungswechsel mntheten am 16. Mai1693 die Vettern Clans, Sivert und Jochim ans dem HauseRoggow die Lehen der Güter Gerdeshagen, Clausdorf undWakcndorf, welche in Creditoren Hände gerathen waren, vondenen aber „Einer von ihnen einige Pertinenzen wieder ansich gebracht hatte". Hierunter ist Ravensberg zu ver-stehen, welches Joachim v. Oertze» auf Roggow im I. 1682an sich gebracht und „als ein v. Oertzeusches Lehn wiedereonsolidirt" hatte.
Die bevorzugtesten Gläubiger waren Henning's jüngsteSchwestern Elisabeth, Wittwe v. Voß, welche 12,000 Gulden,und Dorothea, vermählte v. Bülow zu Gersdors, welche 5000Gulden in den Gütern Gerdeshagen, Clausdorf und Waken-dorf stehen hatten. Am 12. Juni 1694 „verkauften undcedirten" daher diese beiden Hanptgläubigerinnen alle ihreRechte an den Gütern Gerdeshagen, Clausdorf undWakcndorf an Heinrich Julius v. Veltheim „in Vollmacht