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3 (1866) Vom Jahre 1600 bis zum Jahre 1725
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Mecklenburgische Linie.

doch bis auf 20 Jahre cxtendirt hatte. Nach des General-Lieutenants v. Grotthuö Tode war bei der Erbschichtungzwischen seinen beiden Söhnen das Gut auf dessen Sohn denCapitain Baron Christian Albrecht v. GrotthnS übergegangen.Da es aber dessen Gelegenheit nicht war, das Gut zu lnnhalten, so cedirte er es mit lehnShcrrlichcm Conscnse am 18.Mai 1702 ans die noch übrigen 4 Psandjahre an Joachimv. Oertzen auf Noggow für 12,500 Rthlr. Als dieseraber kränklich ward, übergab er am 21. Jan. 1704 eine»Theil seiner Güter seinen beiden Söhnen, von denen HelmnthFriedrich nebst GerdeShagen auch das Gut Vogelsang erhielt.Die Wittwe v. Warnstedt aber suchte seit 1. Novbr. .1700zum Besten ihres mittellosen Sohnes, da ihm sein Vater„nichts hinterlassen" hatte, den Pfandschilling immer höherauszubringen, se mehr sich die landwirthschastlicheu Verhältnissehoben. Sie relnirte daher das Gut von Joachim v. Oertzenam 4. Januar 1707 laut des mit dessen Sohne dem Capetain (Helmnth Friedrich) abgeschlossenen NelnitionsvergleichS.Joachim v. Oertzen starb schon am 12. Jan. 1707.

Am 5. Juni 1707 verpfändete nun die Wittwe v. Warnstedt das Gut Vogelsang auf 20 Jahre, von Trinitalis170? bis dahin 1727, an den Obristen Siegfried v.Oertzen für 15,500 Rthlr., nachdem dieser das Gut Brahbstorf wieder abgetreten hatte. Die Wittwe v. Warnstedtmuthete eine Zeit lang das Gut für ihren Sohn. Bald aberverschwinden die v. Warnstedt ganz. Die herzogliche Lehnkammcr verlangte von des Obristen Siegsried v. Oertzen SohnSiegfried, einen Lehnbrief über das Gut zu nehmen. Diesermußte deshalb ein öffentliches Proclama an die v. Warnstedtals ehemalige Lehnleute von Vogelsang erlassen; eö meldetesich aber kein v. Warnstedt. So blieben die v. Oertzen imBesitze des Gutes, erhielten aber erst im I. 1760 einen Lehnbrief. Jedoch brach schon im I. 1768 über daö Gut Concurs aus, durch welchen es wieder von der Familie v.Oertzen kam.

Siegfried v. Oertzen war sehr darauf bedacht, die Güterder Familie v. Oertzen bei derselben zu erhalten.