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[Hauptbd.] (1833)
Entstehung
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Was ich Hülm inn diesen meinen Testament vndt letzten Willen, vnndt wasic h titulo singulciri vel universcili vorlassen, darin soll durchaus Keine TrebellianicaFalcidia, oder ander Ahkürtzung statt hahen,

A H errn nassen ich Trebellicmicam Fcilcidiam , vndt alle andere Ahkürtzunghiermit austruecklich bester und bestendigster weise prohibire und verbiete, allessub poena privalionis hcreditatis et legali respeclive.

Zu rechten vndt wahrhafftigen Testamentarien vnndt Executorn dieses mei-nes letzten Willens, ordne und setze ich die Ehrwürdige, Edle, Ehrnveste, hochvondt wohlgelahrte, *)

Und gebe ihnen sarnbt und sonderlich hiermit vollkonnie Macht vndt gewalt, die-sen meinen letzten Willen nach ihren besten Vermuegen, vfs vleissigste vndt treu-lichste zu exequiren, vnndt zuuorichten, Wie sich solches zu Rechte eignet vnndtgebueret, dienstliclis Yleisses bittend, Sie wollen diese Muehe guetwillig vi sichnehmen, vnndt die grosse Belohnung von Gott den Allmechtigen gewei'tigk sein,Hiermit will Ich vf diessmahl mein Testament inn Gottes nahmen beschlossenhaben.

Zu mehrer Uhrkundt vnud Zeugniss, habe ich diess mein Testament miteigener Hand vnterschrieben, auch mit meinen gewöhnlichen Pitzschafft versie-gelt etc.

Ich Nicolaus Geriche Synd: Bekenne nochmahls mit dieser meiner eigenenHandt, das diess mein Testament vndt letzter Will ist etc.

Ich M. Paullus Gallus, der Kirchen S. Nicolai zu Juterboeck Pfar-rer, Bekenne mit dieser meiner eignen HandtSchrifft das vf Erforderungvnndt bitte des Ehrenuesten Achtbaren und Hochgelahrten, Herrn Nico-lai Geriehen, eines Hoch ehrwürdigen Domcapittels des löblichen Primatimd ErtzStiffts zu Magdeburgk wollverordneten Syndici, Ich ihr Ehren-vfgerichtes Testament, als ein Gezeuge, beigewohnet, vnndt nebenandern Zeugen vnndt Notarien vnterschrieben vndt dasselbe mit Yftruk-(L. S.) kung meines Pizschaffts becrefftiget habe.

Geschehen den 27sten Novembris Ao Christi 1607.

*) Sind im Testamente nicht ausgeführt, sondern ist eine Lücke geblieben.