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2,1 (1860) Vom Jahre 1400 bis zu den Jahren 1600 und 1700
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Schwerinschc Linie.

dieses Hans Jürgen v. Höbe war, von welchem auch nichtsweiter bekannt geworden ist. Möglich ist aber auch, daßihr Gemahl ein Sohn des Friedrich v. Höbe war, welcherbis 1637 Hofmeister der ältern Söhne des Herzogs AdolphFriedrich I., von >637 an aber einige Jahre Klosterhanptinannzu Ruhn war. Der gleichzeitige Latomns führt den JohannJürgen Höbe als Sohn eines Gerd Höbe ans, den er einernicht ausgebildeten Linie zuschreibt.

Margarethe, Dorothea v. Oertzcn hatte in ihren, Ehe-stande kein Glück, da sie schon im Anfange des I 1682 einekinderlose Wittwe war. Am 21. April 1682 gab die Prin-zessin Sophie Agnes, Aebtissin zu Rühn, derFrau Marga-rethe, Dorothea Wittwe von Hoben, gebornen von Oertzcn",die Exspectanz ans die erste eröffnete Stelle in dem KlosterRühn, nachdem zuvor Frau Ilse Margarethe v. MoltkenWittwe v. Ahlefeld eingetreten sein würde, da sienichts lieberwünschte, als an einem einsamen Orte, da sie Gott undihrem Nebenchristen dienen könnte, die übrige Zeit ihreöLebens zuzubringen". Sie hatte auch schon im I. 1693ihre Wohnung in, Kloster Nühn aufgeschlagen, ohne schon eineKlosterstelle zu besitzen. Am 24. Jan. 1695 bat desseligenv. Ocrtzen Wittwe zu Schossin" um Verleihung einer damalseröffneten Klosterstclle anihre Tochter Fran MargarethaDorothea von Oertzcn, Wittwe von Hoben." Damals glückteihr die Bewerbung nicht, auch nicht im I. >760, als sie selbst(Margret Dörtie von örtzcn wietwe von Hoben") nach demTode ihrer Mutter am 5. Oct. 1766 um eine Stelle bat;jedoch ward ihr Wunsch am 14 Febr. 1761 erfüllt, nachdemsie undihre Anverwandtin die Frau Obcrschenkin v. Halber-stadt" wiederholt um eine eröffnete Stelle gebeten hatte».Margaretha Dorothea war damals nach dem Tode ihrerMutter mit ihrer Schwester Besitzerin von Schossin, da diebeiden Schwestern, nach der Eigenschaft des Allodialgutcs undnach dem Testamente ihrer Mutter, Erbinnen derselben unddes Gutes waren (vgl. den folgenden Z. 137); jedoch wardurch das Testament der Mutter bestimmt, daß ihre jüngereTochter das Gutin Posscssion nehmen" und ihrer Schwester