Hans Gammelin.
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wieder verheirathcn, was sich zum Theil Wohl durch die Nothdes Lebens uud das Bedürfniß des gegenseitigen Beistandes,besonders aber durch die ans noch ältern Zeiten stainmendeSitte erklären läßt, daß kein rüstiger Mann nnverheirathetblieb. Dorothea hatte von Magnns v. Lützow ans Bakendorsvon ihrer Aussteller wegen 2000 Gulden Capital, 960 Guldenrückständige, achtjährige Zinsen und 4 Gulden 5» ßl., im Ganzenalso 2904 Gulden 5 ßl. zu fordern, welche sie, da sie in Be-drängnis; war, von Magnns v. Lützows Erben einklagte. Dadiese aber kein baares Geld schaffen konnten, so wurden ihr,der „Dorothea v. Oertzen, des seligen Jürgen Christoph v.„Bischwang zu Körchow nachgelassener Wittwe, am 28. Jnnii„1652" 4 Hufen in Nadelübbe, welche zu Bakendorf ge-hörten, nach der Taxe ans 2100 Gulden zugeschlagen. Am-1. Jan. l653 suchte ,/Dorothea v. Oertzen, des seligen Jürgen„Christoph v. Bischwang Wittwe, jetzo Hartwigs von der Lühe,„auf Berenshagen eheliche Hausfrau", den herzoglicheilConseils, welcher ihr im März 1653 ertheilt ward. Sie ver-heirathete sich also in der zweiten Hälfte des I. 1652 zumzweiten Male. Hartwig v. d. Lühe erscheint sicher seit demI. l645 als ans Berenshagen erbgesessen. Wegen ihrer For-derung anö dem Gute Schossin verglich sie sich mit FranzCarl v. Oertzen im I. 1654 dahin, daß sie sich mit 400 Guldenabfinden lasseil wolle. Die Sache wegen des Gutes Schossinbetrieb seitdem vorzüglich ihre Schwester Maria, welche ammeisten dabei betheiligt war.
Wegen dieser zweiten Verheirathnng mußten nun für ihrebeiden Söhne erster Ehe Normünder bestellt werden ; als solcheerscheinen Adam v. Lützow und Mathias Joachim v. Gühlen,welche bei dem Regierungswechsel am 10. Febr. 1659 für ihreMündel, „als des seligen Jürgen Christoph v. Bischwang«Söhne und Waiselein Stephan und Chriacns Gebrüder die«Bischwang", deren „mit Schulden sehr belastetes Gut Körchow"wütheten, bis sie zu ihren vogtbaren Jahren kommen würden.
, Hartwig v. d. Lühe und seine Hausfrau Dorothea v.Oertzen lassen sich noch gegen 20 Jahre lang den Namen nachverfolgen, ohne daß sich besondere Ereignisse berichten ließen.
Urk. Gesch. d. Gtschl. von Oertzen. II. ä. 21