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Stargardische Linie.
Zu Grammertin gehörte als Pertinenz noch eine wüsteFeldmark Liibbchc (Labee), an welche die v. Oertzen An-sprüche machten, obgleich sie streitig war, so lange in altenZeiten davon die Rede ist. Die Feldmark „Lnbehe" lag nacheiner Nachricht vom I. 1635 „zwischen Gröhnouw und derGoldebowschen Mühlen und ist eine wüste Veltmargh;" nachdem Contracte vom l. Mai 1565 grenzte „Goldcnbow beidem Mühlenteich mit Lnbbene." Lübbehe lag also zwischenGrammertin, Tripkendorf und Grunow. Im I. 1572 >virdberichtet, daß die „Banern des Johanniter-Dorfes Gnewitz eine„wüste Feldmark die Lebbe genannt haben, darauf sie ihre„Hütnng haben, und nach Strelitz gehöre". Dagegen wird zuderselben Zeit berichtet: „Die Oertzen von Grammertin,„weil sie zwei Hufen auf der Feldmark Lebbehe haben,„maßen sich auch die Hölzung an, aber der Holzung ist man„ihnen nicht geständig". Von einer andern Seite verkauften am6. Septbr. 1568 die Vorsteher der Kirche zu Fürstenbergdem Herzoge Johann Albrecht die Feldmark Lübbehe imAmte Strelitz, wovon ihre Vorfahren zwei Theile gekauftund dem Pastor zu seiner Unterhaltung vermacht haben, weildie Feldmark zu weit von Fürstenberg gelegen sei und von denBenachbarten vom Adel und Andern durch Eindringen ge-schmälert werde. Die Gesitzverhältnisse dieser wüsten Feld-mark, „welche nur Roggen und Buchweizen trug", scheinen im16. Jahrhundert also durchaus verwirrt und dunkel gewesenzu sein; jedoch hatten die v. Oertzen sicher Antheil an derFeldmark, wie es scheint ursprünglich 2 Hufen. Daher ver-kauften Hans und Mathias v. Oertzen auf Helpte und Gram-mertin am 28. Mai l572 ihren Brüdern all ihr Lehn- undErbgut in den Dörfern Helpte, Grammertin, Quaden-Schön-feld, Bargenstorf und „auf dem Felde zu Libbehe."Nach einer amtlichen Nachricht gehörten im I. 1635 zweiTheile der Feldmark Lnbbehe der Landesherrschaft und einTheil den Thomstorfen von Bergfeld und waren vormalsden Bauern zu Tripkendorf verheuert gewesen, lagen aber imI. 1635 wieder wüste. Am 3. Jnnii 1635 bat HeinrichThomstorf den Herzog Johann Albrecht II., ihm die 360 Gulden,