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2,1 (1860) Vom Jahre 1400 bis zu den Jahren 1600 und 1700
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Meklenburgische Linie.

tigen und merkwürdigen Urkunde sollte für den Fall, daß Ma-thias auf Wnstrow ohne Lehnserben sterben würde, von dessenGütern das Gut Wnstrow mit Zubchörnngen an denjenigenans dem Hause Roggow, welcher sich zum nächsten würde be-rechnen können, das Gut Kramonshagcu mit Zubehörungenaber an Bernd und Marcns ans Helpte fallen; für den Fall,daß Lippold und seines Bruders Jaspar Sohn ohne Lehns-erbcn sterben würden, sollten alle Lehngüter des Hauses Rog-gow an Mathias auf Wnstrow fallen; für den Fall, daß, wasallerdings vorauszusehen war, Bernd und Marcuö ohne Lehns-crbcn sterben würden, sollten deren Lchngüter an Mathias ansWnstrow fallen. Der Vertrag war sehr billig. Die BrüderBernd und Marens stammten ans der Linie Gammelin-Wu-strow, also mußten deren Güter an diese Linie zurücksallen; derVertrag wegen der Güter Wnstrow und Roggow war ohneZweifel geschlossen, um die Güter wieder möglichst zusammen-zubringen und mit Rücksicht darauf, daß Bernd und MarcuSdie letzten ihres Hauses sein würden und dann die Linie Rog-gow der Linie Gammelin-Wnstrow doch am nächsten stand.Die stargardische Linie stand allen Linien in Mcklenbnrg-Schwerin ferner und konnte erst nach dem Aussterben allerdieser an deren Güter Anspruch machen; die Stargarderbrauchten also gar nicht mit in den Vertrag gezogen zu wer-den. Alle Theile verpflichteten sich, für den Fall, daß einerseine Lehngüter verkaufen oder verpfänden wollte, dieselben denandern Theilen zuvor anzubieten. Dieser HauSvertrag kammm freilich nicht zur Geltung; das Aussterben des alten HausesHelpte war vorauszusehen, und so gingen dessen Güter ange-messen durch Verkauf au Jacob v. Ocrtzen, den Stifter undStammhalter der neuern sogenannten „helpter Linie", über,welche noch heute blühet, wie die Linie Roggow; die LinieGammelin ist freilich erst im 18. Jahrh, ansgestorben, nach-dem sie jedoch ihre Lehugüter in Allodien verwandelt hatte.In Gemäßheit dieses Vertrages war auch Lippold Zeuge undBürge, als Mathias auf Wnstrow am 2-1. Junii 1531 seineBesitzungen in Gr. Eixen von der Johanniter-Priorei Eixenwieder einlösete scctzDXXXIIIj. Am 29. Aug. 1530 kaufte