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2,1 (1860) Vom Jahre 1400 bis zu den Jahren 1600 und 1700
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Hans Roggow.

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schen Stiftslehns und Gutes Zibühl erscheint. Dieses Guthatte er von seinemSchwager" Heinrich v. Bülow aufPrützen und Zibühl zu Pfande", wie dieser am 18. April1492 ausdrücklich selbst schreibt sLLLVf. Vom 25. Mai1-192 sLtiLVIf bis in das Jahr 1499 kommt häufigSivcrtv. Oertzen zu Zibühl" vor, während er daneben zu gleicherZeit oft auch alszu Berenshagen wohnhaft" aufgeführt wird.Seit dein Jahre 1529 erscheint Heinrich v. Bülow wieder aufZibühl als Lehnmann des Msthums Schwerin, und diev. Bülow blieben im Besitze des Gutes, bis sie es im I.1621 an den Stifts-Administrator Prinzen Ulrich von Däne-mark verkauften (vgl. Jahrb. XXIII, S. 38).

Auch den Hof Bolland mit zwei Katen zu Nen-Kariuhatte Sivert III. von seinem verstorbenen Vater her von derFamilie v. Jesewitz in Pfandbesitz. Sivert kaufte denselbenaber am 25. Nov. 1493 zum erblichen Besitze von den VetternDrewes und Otto v. Jesewitz slXXiXf und am 19. Jan. 1515wurden Siverts Brüder Jaspar und Lippold nach dem Aus-sterben der Familie v. Jesewitz von den Herzogen endlich da-mit belehnt, nachdem die Herzoge lange irrthümlich behauptethatten, daß Sivert III. das Gut nur pfandweise erworben habe.

Am 6. Febr. 1492 löseten dagegen die Herzoge von Si-verl III. die Beden von Passee, Berenshagen, Pustohl, Ger-deshagen und Hanshageu wieder ein,' welche Sivert II. vondem Herzoge Heinrich zu Pfande genommen hatte sliDUIIIs.

So wie Sivert III. sich seit dem I. 1473 an den An-gelegenheiten des Herzogs Balthasar lebhaft betheiligt hatte, solieh er demselben am 24. Febr. 1493 die Summe von 296Mark ((ililiVIIIf. Sivert v. Oertzen wird in dieser Urkundeausdrücklich alszu Zibühl wohnhast" aufgeführt. Am 8.Nov. 1494 war er Zeuge bei einer Verpfändung seinesVetters" Mathias v. Oertzen auf Wustrow sOLDXIf, welcherihn alszu Berenshagen" gesessen bezeichnet. Diese und ähn-liche Anleihen, welche die v. Oertzen den Herzogen machten,und manche für dieselben erlittenen Verluste undPferde-schäden" wurden lange Zeit hindurch nicht wieder erstattet, bisendlich die Herzoge sie dafür am 19. Jan. 1515 mit dem