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2,1 (1860) Vom Jahre 1400 bis zu den Jahren 1600 und 1700
Entstehung
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44 Meklenburgische Linie.

heimgefalleuen Lehn Bolland belehnten, welches sie doch 1493erblich gekauft hatten.

Bei herannahendem Alter erscheint Sivert III. immerweniger und gewöhnlich nur in wichtigern öffentlichen oder inFamilien-Angelegenheiten thätig. Am 5. Oct. 1497 ward er(8iv <zi '<1 van (Irtimn lo ^olull«") mit andernRäthen" derHerzoge (uimen lovon iwckcni »ucko gelruwön") abgeordnet,die Streitigkeiten zwischen dein Kloster Marienehe und denBauern zu Broderstorf zu schlichten, und am 14. Febr. 1499war er mit den übrigen Räthen Richter in dieser Sache. Am21. Mai 1499 trat er mit andern Edelleuten für den HerzogHeinrich von Meklenbnrg als Bürge auf, als dieser von demHerzoge Friedrich von Holstein und Schleswig 2909 Gold-gulden lieh fEbDXVIlj; der junge Herzog Heinrich (der Fried-fertige), der älteste Sohn des Herzogs Magnuö, stand schonseit dem I. 1495 mit vielen Pferden im Dienste des KaisersMaximilian, in welchen ihn 1496 auch Siverts III. jüngsterBruder Lippold v. Oertzen begleitete. Der Dienst mit einergroßen Anzahl von Pferden erforderte bedeutenden Aufwandund der Kaiser war säumig in der Zahlung des Soldes; da-her kam der junge Herzog häusig in große Verlegenheiten,denen er nur durch Anleihen abhelfen konnte. So z. B.mußte er auch am 19. März 1498 von dem aus dem Ge-lobten Lande heinikehrenden Herzoge Bugislav X. von Pommern500 Goldgnlden leihen. Am 11. März 1499 war der HerzogHeinrich zum Besuche in Meklenbnrg und zu Doberau unddaher wird er auch Wohl noch am 24. Mai 1499 in der Hei-math gewesen sein, als er von dem Herzoge Friedrich vonHolstein die Anleihe machte. Durch diesen Dienst beim Kaiserkam das herzogliche Haus Meklenburg in viele Verlegenheiten,indem ans dem vieljährigen Dienst bei dein Kaiser viel Soldrückständig blieb, wofür das herzogliche Haus am Ende diebekannte Anwartschaft auf die halbe Landgrafschaft Leuchten-berg erhielt (vgl. Lisch, Maltzan. Urk. IV, S. 314 flgd.)

Bald nach dem Jahre 1500 erscheint Sivert III. wiederzu Roggow" sei es, daß damit im Allgemeinen sein Haupt-lehn bezeichnet werden sollte, sei es, daß ihm das Gut Zibühl