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2,1 (1860) Vom Jahre 1400 bis zu den Jahren 1600 und 1700
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Meklenburgische Linie.

1482 gestorben sein und seinen Söhnen, mit seinem ältestenSohne Sivert III. an der Spitze, das väterliche Erbe im Reich-thnme hinterlassen haben.

Sivert III. trat gleich nach seines Vaters Tode in dessenFußstapfen in der öffentlichen Wirksamkeit, indem er seinemVater in der Würde eines Landraths folgte. Am 2. Mai1488 erscheint er zuerst als solcher, als die Herzoge von denMaltzan auf Grnbenhagen die Beweise für das zwischen ihnenund den v. Levetzow streitig gewordene Erblandmarschallamtdes Landes Wenden forderten sELXEVIj. Sivert III. wirdbis zu seinem Tode von den Herzögen ihrRath" genannt.Am 20. Mai 1491 war er unter denweltlichen Räthen" derHerzoge, als sie sich mit der Stadt Rostock wegen der Errich-tung des Dom-Capitels verglichen sEELj, und am 30. Dec.1491 saß er in einem landständischen Schiedsgerichte unter denweltlichen Räthen der Herzoge über den Streit der Herzogemit den Maltzan über mehrere Gerechtsame sEEEIIs.

Seit dieser Zeit erscheint Sivert III. v. Oertzen alszuBerenshagen wohnhaft". Das Gut Berenshagen warein altes Lehn der Familie von Bibow, mit welcher die v.Oertzen, welche in ihrer Nähe wohnten, wie es scheint, vielfachverschwägert waren, ohne daß sich dies grade nachweisen läßt.

Ohne Zweifel hatten die v. Oertzen auf Roggow diesesGut von den v. Vibow zum nießbräuchlichen Pfande in Besitz,da dieser nur ein vorübergehender war und eine Erwerbungsich durch nichts nachweisen läßt. "Noch im I. 1402 wohnteArnd v. Bibow zu Berenshagen; von 1489 bis 1498 erscheintSivert III. als zu Berenshagengesessen" (tzosslen) sELXEIXjundwohnhaft" (vvgulmlliel,) und im Anfange des 16. Jahrh,folgten ihm seine jüngeren Vrüdcr Jaspar (1503) und Lippold(1508 1520) im Besitze dieses Gutes. Darauf waren diev. Bibow wieder lange Zeit im Besitze ihres Erblehns, bis siees im I. 1618 an Barthold v. Lützow ans Panzow erblich ver-kauften. Es leidet also keinen Zweifel, daß Berenshagen nurein vorübergehender Pfandbesitz der v. Oertzen auf Roggow war.

Sivert III. würd ein bedeutendes Vermögen gehabt haben,da er bald darauf auch im Pfandbesitze des bischöflich-schwerin-