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2,1 (1860) Vom Jahre 1400 bis zu den Jahren 1600 und 1700
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Mcklenburgische Linie.

messen für ihn gehalten werden würden; 4 Mark sollten demKammerhofe zn Doberan zur Auszahlung aufgelegt werden,so daß der Kammermeister dafür jährlich ein Stück grobes Tuchliefern solle, welches der Klosterpförtner nach der Bestimmungdes Abtes an arme und kranke Leute zu vertheilen habe;1 Mark sollte vcr Abt dem Schuhmeister des Klosters zahlen,wofür dieser alle Jahre sechs Paar neue Schuhe dem Kloster-pförtner zu liefern habe, welche dieser armen Leuten und Pil-gern schenken sollte. Diese Bestimmungen sollten für die Zeitgelten, daß das Capital zu 15 Mark Zinsen in Zweendorfbelegt sein würde; zwei Tonnen Bier, ein Stück grobes Tuchund eine Mark zn Schuhen waren für alle Zeiten bestimmt;so lange das Kloster 20 Mark aus Detershagen einnahm,konnte also die Mehreinnahme für Mönchsgewänder verwandtwerden. Für diese Schenkung machte Sivert v. Oertzen dieBedingung, daß er nach seinem Tode in dem Kloster Doberanbegraben und sein Andenken jährlich zwei Male mit Vigilienund Seelenmessen begangen werde; sollte er im Lande derHerren von Mecklenburg sterben, so sollte ihn das Kloster mitdes Klosters Wagen und Pferden ans Kosten seines Nachlassesin das Kloster holen lassen. Mit Sivert I. v. Oertzen be-siegelten dieses Testament dessenrechte Erben," als welchesein Bruder Hermann v. Oertzen", der herzogliche RathClaus v. Oertzen auf Gammeliu und Kramonshagen und derbekannte Ritter Mathias von Axekow genannt werden. DerRitter Mathias v. Axekow, ein sehr bedeutender Mann underster Minister der verwitweten Herzogin Katharine, stifteteam 2. Februar 1439 ebenfalls Seelenmessen für sich und seinGeschlecht in der Kirche zu Doberan (vgl. Jahrbücher IX.,S. 309 und 312) und ward nach seinem am 23. Junii 1445erfolgten Tode ebenfalls in der Kirche zu Doberan untereinem großen Leichensteine in der südöstlichen Kapelle desChorumganges beigesetzt, welche niit zahlreichen Denkmälern dieBegräbnißgruft der Familie von Axekow bildet (vgl. Jahr-bücher IX., S. 441).

Im Jahre 1436 war Sivert v. Oertzen wieder in seinerHeimath, indem er am 26. April 1436 als Bürge der ver-