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Stammtafel der Herren von Holte.

oft behauptete, selten jedoch erwiesene; andererseits wiederentschieden abgeleugnete, wiewohl in zu grosser Allgemeinheitbestrittene Thatsache.

In dem Geschlechte der Edlen von Holte liegt uns nunein Beispiel vor, wo der allmählige Uebergang aus dem einenAdels-Verhältnisse in das andere urkundlich dargethan werdenkann. Wir geben die auf solchen Quellen beruhende Stamm-tafel. Den beiden Bischöfen Poppo von Paderborn (1077 bis1084) und Burchard von Münster (10981118) wissen wireinen Platz darin nicht anzuweisen; und wenn die OorveischenAnnalen *) beim Jahre 1118 berichten, dass ein Herbort vonHolte mit dem Abte von Corvei in Streit gelebt habe, aberplötzlich gestorben sei, jedoch vor seinem Tode noch sein Un-recht erkannt habe; so beruht dies auf einer Zeitverwechslung;eine andere Quelle**) nennt auch statt dessen das Jahr 1318;aber noch ein Jahrhundert tiefer müssen wir diese Nachrichtherabsetzen und auf Herhört Von Holte um das Jahr 1418 be-ziehen ***).

*) Pauliini syniagma p. 302. Leibnitz II. 306.

**) Zediere Universal-Lexik. 13 S. 677. 678.

***) Vergl. die Urkunde von 1422, wodurch Herborts Bruder Schwederv. Iiolte von dem auf ihn ruhenden Banne befreit wird. (Kalke trad. Corbej.p. 935.)