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Versuch einer Geschlechtsgeschichte des hochadelichen Hauses der Herren Behr im Hannoverschen und Curländischen : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden entworfen
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Am Z. Juli 17^5 wurde er vom Könige Georg dem 2. zum Hofjunker ernannt,welches zwar seiner Neigung zuwider war, er jedoch nicht ablehnen durfte.

Am 5. August 17^5 mußte er nebst einem Herrn von dem Buffche die Reise zurKaiserwahl nach Frankfurt am Main unternehmen, wobei er 2900 Rthlr. zusetzte.

Im October 1761 wurde er Cammerjunker, am 11. Januar 170^ Schatzrathdes Fürstenthums Lüneburg, auch Landcommisfair in den Aemtern Ahlden und Re-them. Weil er aber im Winter wegen des vielen Wassers gewöhnlich nicht nachAhlden kommen sollte: so gab er dieß Commissariat im Jahre 1760 wieder ab.

Im Mai 1755 wurde er Landrath des Fürstenthums Lüneburg, und im Marz1706 Commissarius des Klosters Walsrode. Im December 176^ erhielt er denRang eines Landdrosten und die vicarische Verwaltung der Großvoigtei Zelle, balddarauf wurde ihm Generalmajors Rang beigelegt, und er mußte in Zelle wohnen,welches ihn wegen des zu machenden großenAufwandes gar sehr in Schulden stürzte.Im Mai 1767 wurde er auch Landcommissair in der Amtsvoigtei Fallingbostel undLicentcommissair zu Soltau, welches letztere Commissariat mit dem zu Rethem undWalsrode vermehrt wurde. Im Januar 1771 bezog er nach dem Absterben desgeheimen Rath und Großvoigts Burchard Christian Vehr (F. 60.) indem damit seinevicarische Verwaltung der Großvoigtei Zelle aufhörte, sein Gut Häuslingen wieder.

Allein schon am 22. Februar 1771 wurde er zum Landdrosten und Oberaufseherder Pfand-Grafschaft Bentheim ernannt, ihm auch die Leitung der angefangenenAbwasserungs- und Cultur-Anstalten im Diepholzschen anvertrauet. Ihm wurdederselbe Gehalt, welchen sein Vorgänger, Landdrost von Ompteda, genossen hatte,nemlich i2vo Rthlr., beigelegt, und noch außerdem Reisekosten und Diäten inden Diepholzschen Angelegenheiten bewilliget.

Wie der Befehl ergangen war, daß alle diejenigen, welche Hofstetten beklei-deten, in Hannover selbst wohnen sollten, suchte er 1772mm seinen Abschiedals Cammerjunker mit Beibehaltung seines Gehaltes, den er nun schon 27 Jahrelang genossen hatte, nach , erhielt aber ganzlich abschlaglichen Bescheid. Als jedochdem Landschafts-Director, Freiherrn von Marenholz, der zugleich Oberstallmeisterund Cammerherr war, die Erlaubnis gegeben worden, wegen Wahrnehmung derlandschaftlichen Sachen außer Hannover wohnen zu dürfen: so wurde ihm auf seinferneres Anhalten endlich eine gleiche Vergünstigung zugestanden.

Nach dem Ableben des Landdrosten von Münchhausen wurde ihm imJahre 177^die dadurch erledigte Landdrostenstelle zu Haneburg ertheilt, worauf er mit seiner