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scheint es damalige? Zeit in dem schwedischen Heere Sitte gewesen zu seyn, die Mi-litairstellen zu kaufen. Denn es findet sich, daß ein gewisser von ZobcliH von ihmals Freicorporal unter der Bedingung angenommen sey, daß derselbe ihm no Rthlr.zahlen, und sich das Pferd nebst seinen ledernen Beinkleidern selbst anschaffenmüssen. Um die damaligen Preise mit den heutigen vergleichen zu können, wirdhier beiläufig bemerkt, daß dem Christoph Vehr die Capitains-Mondirung damalsüberhaupt 162 Rthlr. iZ gr. gekostet habe.
Im Jahre 1700 hat sein Bruder Burchard ihm noch Geld in Pohlen nach-schicken müssen, seit der Zeit ist aber keine weitere Nachricht von ihm selbsteingegangen. Man sagt, er sey in der 1706 von den Schweden beiKalisch verlohnten Schlacht geblieben.
Die Feldzüge sind übrigens für Christoph nicht von ersprießlichen Folgen ge-wesen. Er hat eine bedeutende Menge Schulden gemacht, die hernach seinemBruder zur Last gefallen, und von ihm haben bezahlt werden müssen.
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Dieser sein Bruder Burchard widmete sich in seiner Jugend auch der kriege-rischen Laufbahn, erhielt sud ckmo Hannover 8. Octbr. i6g5 vom Churfürst ErnstAugust das Patent als Corner im damals Dhrschen Cavallerie-Regimenre, und nacherfolgten Ryswikschen Frieden seinen ehrenvollen Abschied suck ckaro Hannover am23. Novbr. 1697, worauf er sich auf sein Gut zu Kleinen-Haußlingcn zurückbegab.
Im Jahre 1712 wurde er zum Holzgrefen des Gerichts Wahlingen erwählt,diese Wahl jedoch nachmals aufBetreiben des damaligen Vice-Prasidenten von He-demann von königlich - churfürstlicherLandes-Regierung als nichtig cassirt. Die Pro-teftationen derBurgmanner und die Bittschriften der Unterthanen des Gerichts gegendiese Cassation der Wahl blieben ganz Würkungslos, und königlich- churfürstliche Re-gierung ordnete in der Person des Landraths von Schlepegrell und des von,Oeffener eineInterims-Administration an, welche gegen i6bis i6Jahre dasGericht verwaltet hat.
Im Jahre 1727 bemühete sich ein anderer gewisser vom Adel die privative Pa-trimonial-Gerichtsbarkeit und die privative niedere Jagd auf seinen eigenen Feldernbei sein dem Gerichte Wahlingen unterworfenes Gut zu erhalten. Bei dieser Ge-legenheit wurde dem Burchard Vehr zu verstehen gegeben, daß, wenn er in dasVorhaben mit einwilligen würde, man ihm dieHolzgrefenschaft zuzuwenden bemühetseyn wolle. Allein Burchard wollte auf solche Art nicht dazu gelangen. Er protestirtevor wie Nack, und der gewisse Herr vom Adel konnte seinen Zweck nicht erreichen.