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Versuch einer Geschlechtsgeschichte des hochadelichen Hauses der Herren Behr im Hannoverschen und Curländischen : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden entworfen
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hatten, und dafür das Schloß und Flecken Rethem an der Atter in nutzbare Pfand-schaft erhielten, wie Anlage 187. besagt.

Mußhardt loa. all. PSF. 87. führt innrem Ztt77 an, daß nach Anzeigeeiner geschriebenen verdenschen Chronik Johann Vehr bei einem zu Verden geschlos-senen Vergleiche gegenwartig ge,vesen wäre. Mußhardt hat den Vergleich nichtnaher bezeichnet, und Spangenbergs verdensche Chronik gedenkt dessen gar nicht,mithin muß man die Sache bis auf weitere Aufklarung auf sich beruhen lassen.

Im Jahre 1^78 verglich er und sein Bruder Heinrich sich mit Wilhelm Rom-mel und dessen Söhnen wegen Cord Campen Hofe in Rethem laut Anlage 188.

Im Jahrs 1^80 entschied Bischof Heinrich von Minden zu Gunsten ihrer dieStreitigkeiten mit Dicdrich von Mandelsloh wegen des vom Stifte Minden relevi-rsnden Hofes in Brase, wie Anlage 20g. ergiebt.

Im Jahre 1^32 checkte er nach der Anlage 210. sich mit seinem Bruder in demmütterlichen Nachlasse-. Dabei wird einer Gefangenschaft im Stift Münster ge-dacht, wegen welcher sich beyde Gebrüder an den Herzog Friedrich von BraunschweigLüneburg halten sollem Herzog Friedrich der Fromme lebte nicht mehr, und hatteauch keinen Krieg mit dem Stifte Münster gehabt. Wohl aber Herzog Friedrich derUnruhige von Braunschweig Lüneburg, Wolfenbüttelscher Linie. Dieser war denMünsterkändern, die den Graf Erich von der Hoya zum Bischof haben wollten,gegen den Erzbischofund Churfürstcn von Csln, der seinen Bruder Wolram, Grafvon Msrs, zum Bischof von Münster eingesetzt wissen wollte, zu Hülfe gezogen,jedoch bei dem Kloster Varl gefangen genommen. Mit diesem wird

also Johann Vehr vermuthlich zu Felde gezogen gewesen, uud bei der Gelegenheitgefangen genommen worden seyn. Anders laßt sich nicht erklaren, warum einEntschädigungs-Anspruch der Art gegen den Herzog Friedrich hätte stattfinden können.

In eben dem Jahre 1432- lieh er von Johann, Henneke Roden Sohn, 16 Rfl.wofür er demselben, laut Anlage 13g., eine Wiese auf dem Schlon vor Rethemversetzte. Diese Urkunde ist deshalb besonders merkwürdig, weil das daran hän-gende Behrfche Siegel die Säule mit einem davor stehenden Baren über dem Schildeführt. Es ist das älteste auf diese Art gezierte Siegel, welches mir von dieser ganzenFamilie bislang zu Gesicht gekommen ist. In den vorherigen Siegeln war nur einSchild mit dem Bären ohne alle Helmzierde. Uebrigens stellt des Johan Behr