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Versuch einer Geschlechtsgeschichte des hochadelichen Hauses der Herren Behr im Hannoverschen und Curländischen : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden entworfen
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denselben, sondern zu Hannover auf, wo er Hof- und Canzleirach war, undam 25. Januar 1769 unverheirathet verstorben ist. Seine Leiche ist in demErbbegräbnisse zu Wittelohe beigesetzt worden.

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Nach Absterben dieses seines Bruders erhielt Diedrich Georg Ludewig dieväterlichen Güter, allein mit einer so ungeheuren Schuldenlast beschwert^ daßdie Zinsen in der Folge nicht mehr gehalten werden konnten. Durch densiebenjährigen Krieg waren sie ansehnlich vermehrt, und durch das Ausleihenneuerer Capitalien, um die Ziusen bezahlen zu können, waren die Schuldenimmer noch mehr angeschwollen. Um aus dieser bedrängten Lage zu kommen,wurde unter gerichtlicher Vermittlung und Leitung eines besonderen Lomnüs-zarii, welches gegenwärtig der Herr Hof- und Canzleirath von Werlhof inZelle ist, im Jahre 1779 ein Verein mit den Gläubigern dahin zu Standegebracht, daß sich solche gefallen ließen, ihre Capitalien ohne statt findendeKündigung nach einer gewissen per Louunissarium, ein für allemal festgesetztenErstigkeits-Ordnung in jährlichen Terminen zu Ostern und Weihnachten inEmpfang zu nehmen. Die festgesetzten Zinsen sollten zwar fortlaufen, jedochnur bis zur Höhe des ursprünglichen Capitals, falls solches in so spater Reihedie Rückzahlung träfe, daß der Zinsenbetrag von Zeit des Rückstandes der-selben bis zum Capitalabtrage so hoch hatte steigen können. Diese rückständigenZinsen sollten dann, wenn alle Capitalien getilgt seyn würden, in eben derOrdnung, wie bei den Capitalien es der Fall gewesen, abgetragen werden.

Der jährlich zu leistende Abtrag aus den Gütern Häuslingen und Rethemwar zu 1000 Rthlr. bestimmt. Nach dem Anfalle der Güter Hoya undMünchhof wurde er mit 600 Rthlr. jahrlich vermehrt, und nach dem Anfalledes Gutes Stellichte noch mit 800 Rthlr., so daß also jetzt jahrlich 2500Rthlr. dazu verwandt werden. Auf diese Weise sind jene Schulden an Ca-pital im Jahre 181^ gänzlich abgebauet, und wird nun der Anfang mit Zah-lung der rückständig gebliebenen Zinsen gemacht. Auf diese Weise sind dieGläubiger und die Lehnsfolger gedeckt, die bei einem sonstigen Eoncurs-Ver-fahren schwerlich jemals zum Genuß des Ihrigen würden gelangt seyn. Deralte Vertrag vom Jahre 1608 war einmal übertreten, und schwer haben die

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