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ihren Pater überlebt, welchen in der Theilung des väterlichen Nachlasses dieGüter zn Kleinen-Häußlingen und Rethem durch das Loos zugefallen sind.
Ueber das Schicksal und Leben des Albrecht Sigismund haben sich bis-lang weiter keine zuverlaßige Nachrichten auffinden lassen wollen, als daß ermit den churhannoverschen Truppen nach Braband gezogen, und dort ohneNachkommen verstorben sey.,
Christian blühet nur noch allein in seinen Nachkommen, welche gegen-wärtig die einzigen Glieder der alteren Linie in Deutschland ausmachen.
Er erscheint als alleiniger Besitzer der Güter zu Kleineu-Haußlingen undRethem, und hat sich im Jahre 1721 mit Anne Sophie vonOmpteda vermählt.
Aus dieser Ehe sind vier Kinder erfolgt, nemlich:
z,) Friede. Heinr. Wilh., geb. am 6. Juni 1725, verst. am g. Juni 1726.
2) Auguste Louise Charl., geb. am g. Aug. 1726, verst. am 1. März 1769.
5) Otto Burchard Christian, gebohren am 20. Decbr. 1726. (h. 62.)
Diedrich Georg Ludewig, gebohren am 10. Decbr. 1727. (§. 54.)
Christian verordnete in seinem am i5. April 1728 zu Bothmer errichtetenTestamente suk 186., daß sein ältester Sohn die Güter haben, und demJüngeren jahrlich 4oo Rthlr. abgeben solle, welche jahrliche Rente denn alleinauf des Jüngeren Nachkommen mannlichen Geschlechts anstatt einer sonstigenAbfindung von den Güter» vererbfallen solle. Würde der Jüngere sich jedochgenöthigst sehen, statt der jahrlichen Rente den auf 8000 Rthlr. bestimmtenCapitalbetrag haben zu müssen: si> solle ihm solches Capital zwar ausgezahltwerden, er jedoch gehalten seyn, für die Rückzahlung des Capitals nach et-waigem Ausgange seines Mannsstammes Sicherheit zu beschaffen, damit esdann in die Güter wieder zurück gelangen könne.
Er starb am 28. August 1728, und ist sein Leichnam in dem Erbbegräb-nisse zu Wittelohs beigesetzt worden.
§. 65.
In Gefolge vorstehender vaterlichen Verfügung erhielt Otto BurchardChristian die Güter zu Häuslingen und Rethem, hielt sich jedoch nicht auf