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bislang zu Gesicht gekommen, die eines Bohr gedenke, welcher zu gegen-wartigem Hause gehören konnte. Denn der Bertram Bshr, welcher im Jahre1552 unter den Zeugen im Landes eil Ungs-Recesse der Gebrüder Albrecht undJohann, Herzoge von Meklenburg, so dem letzten Worte der Behauptung desRechts der Herzoglich Meklenburgischen Auseinandersetzungs-Couvention äs 17^8in den Beilagen suk» M Z. beigefügt ist, pag. 10 vorkömmt, und hier:Pape, Geistlicher genannt wird, in der Beilage Z2. zu der Schrift: derLandesfürst in Rostock aber i568 als Canzler des Herzogs Albert unter
den Zeugen erscheint, kann meines Bedünkens hier eben so wenig hergehören,als der Lippold Vehr, welcher als Ritter unter den Zeugen der Erblauds-Theilungs-Bestatigung äs^nno iZ55 in obiger Deduction: das letzte Wort >c.xag. ii2 der Beilagen aufgeführt wird.
§. 17.
Erst im Jahre 1Z71 kommen unter der Zahl der Geachteten, welcheKaiser Carl wegen des Braunschweig Lüneburgschen Erbfolgekrieges in dieReichsacht erklarte, ein Ulrich und Werner Behr vor, welche man für Brüderund Söhne des im vorstehenden Paragraphe genannten Werner halten muß.
Daß dieser Ulrich zum hiesigen Geschlechte gehöre, wird die Folge aufdas überzeugendste darlegen, und ist von ihm bis auf die fetzige Zeit allesohne irgend eine. Lücke klar mit Dscumenten erwiesen, ohne zu irgend einerVermuthung oder zweifelhaftem Schlüsse seine Zuflucht nehmen zu müssen.
Daß Werner äs 1Z71 aber wohl nicht mit dem Werner äs ^nnc»1Z29 einerlei Person gewesen seyn könne, beweiset eines Theils die Entfernungder Jahre, die nicht fuglich den Gedanken zulaßt: ein Mann von 70 bis 3oJahren habe noch das Kriegesglück in offenem Felde unter damaliger schwererRüstung versuchen können und wollen. So alt hatte er damals wenigstens^eyn müsien. Änderntheils wurde er dann nicht erst nach dem jünger seynmüssenden Ulrich genannt worden seyn. Wenigstens würde dieß gewiß nichtder Fall gewesen seyn, wenn Werner der Vater dieses Ulrich seyn sollte.Denn in damaliger Zeit beobachtete man gern dergleichen Unterscheidungen^wenn man sie auch nicht wörtlich ausdrückte. Rechnet man hiezu, daß dieser