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Versuch einer Geschlechtsgeschichte des hochadelichen Hauses der Herren Behr im Hannoverschen und Curländischen : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden entworfen
Entstehung
Seite
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Nicolaus und Johann in würklichen Verwandtschafts-Verhältnissen mit demoben h. 9. oder 10. bemerkten Werner Vehr gestanden haben. Denn die dortangeführten Urkunden gedenken ausdrücklich, daß sie Ministerialen des Bischofswaren, folglich befassen sie schon damals Lehne vom Bischöfe, die sie auf dieseihre Nachkommen gebracht haben mögen. Mathematisch gewiß laßt sich dieserSchluß zwar nicht nennen, allein, da man in diesem Dunkel nichts als dennackten Familien-Stammbaum zum Führer hat, muß man alles zu benutzensuchen, was auch nur entfernt zum Beweise dienlich seyn kann. Hatte ichdiesen Leitfaden nicht gehabt, dann würde ich schwerlich gewagt haben, zubehaupten, die Generation sei) bestimmt so und nicht anders aufeinander gefolgt.

Die Bemerkung aber, daß hier bei der Veräußerung eines Lehnguts derEinwilligung der Mutter gedacht wird, beweißt klar die Folgerung, daß auchschon in jenen Zeiten das Lehnrecht geistlicher Staaten den Grundsatz anerkannthaben müsse: Krumstab schleußt Niemand aus. Bischofliches Lehn war dasverkanfte Meiergut. Dieß sagt die Urkunde selbst, und die Verkaufer ver-sprachen den lehnsherrlichen Consens beizubringen. Wäre es ein bloßes Mann-lehn gewesen, so bedurfte es hier der Erwähnung der Einwilligung ihrerMutter nicht, und zwar eben so wenig, als sie derselben in den früheren Ver-kaufs -Urkunden auch nicht erwähnen. Umstände, die sich nicht würden mireinander vereinigen lassen, wenn ein anderer Grund als Veranlassung sollteuntergelegt werden.

Im Jahre 1ZZ1 verbürgte Nicolaus sich für die richtige Erfüllung desKaufkontracts, mittelst welchem seine Vettern Friedrich, Johann und Ulrichvon Thune den Zehnten zu Otzendorf an das Kloster Medingen verkauft haben,wie die Urkunde sab 5l° ig. enthält.

Im Jahre i2Z6 verbürgte er sich anderweit laut 19. für die richtigeErfüllung des Kaufvertrages, nach welchen Werner von Arneburg seine Haus-stelle vor der Burg zu Lüchow an Boldewin von dem Knesebeck verkauft hatte.

Endlich wird des Nicolaus und seines Sohns, dessen Namen leider nichtausgedrückt ist, in der Urkunde sul> bl° 20. vom Jahre iZZg gedacht, woVacer und Sohn ihr Dorf Tekenitz an Huner von Odem verkaufen.