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1 (1881) Anhalt bis Bayern
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wo auch Kurfürst Car! Theodor von der Pfalz dieses Recht beanspruchte und separatio) aus-üble (cfr. Pfalz). Er erhielt am 22. April 1745 durch den Vertrag von Füssen alles vonOesterreich Eroberte zurück. Am 30. Ilecember 1777 starb Kurfürst Maximilian Josephals letzter Mann des Hauses Bayern-München und die Kurwürde dieser Lande ging mitihnen auf Kurfürst Carl Theodor von der Pfalz-Sulzbach über.

B. Pfalz.

Das Haus Pfalz hat bekanntlich mit dem Hause Bayern einen gemeinsamen Stamm-vater: Ludwig H. den Strengen, Herzog in Bayern, Pfalzgrafen bei Rhein, f 1194, undzwar ist, während der Ahnherr jenes Hauses Kaiser Ludwig von Bayern (12941347) war,der des Hauses Pfalz des Letzteren Bruder; Pfalzgraf Rudolf (f 1319). Sein UrurenkelLudwig III. (14101436), Sohn König Ruprechts, stiftete die I. oder alte Kurlinie, wo-gegen sein Bruder Stephan (f 1459) Gründer des Hauses Simmern, somit aller sogenanntenNebenlinien des Hauses Pfalz wurde.

Die I. oder alte Kurlinie begann, wie bereits angeführt, Pfalzgraf Ludwig III., genanntder Bärtige (f 1436), ihm folgte sein ältester Sohn Ludwig IV. der Sanftmüthige und beidessen 1449 erfolgtem Tode übernahm sein Bruder Friedrich I. genannt der Siegreichezunächst bis 1454, dann aber laut Vertrag bis zu seinem 1476 erfolgten Tode die vormund-schaftliche Regentschaft für seinen Neffen Philipp genannt, der Edelmüthige. Letzterer tratsomit erst 1476 die Regierung an: er ererbte vom Pfalzgrafen Otto 1499 Mosbach undNeumark und starb 1508.

Ihm succedirte sein Sohn Ludwig genannt der Friedfertige und bei dessen 1544erfolgtem kinderlosen Tode sein Bruder Friedrich II. der Weise.

Derselbe schloss im Jahre 1545 mit den Pfälzischen Nebenlinien einen Vergleichab, wonach nach Erlöschen der Kurlinie die Kur an das Haus Simmern fallen sollte (s. unten),er erwarb die halbe Grafschaft Sponheim und Lützelstein. Ihm folgte, bei seinem gleich-falls kinderlosen Ableben, 1556 der Sohn seines 1504 verstorbenen Bruders Ruprecht: OttoHeinrich, genannt der Grossmüthige. Ruprecht hatte nach dem Tode seines Schwieger-vaters, des Herzogs Georg des Reichen von Bayem-Landshut., den Pfälzischen Krieg wegender Nachfolge in Bayern angefangen, welcher 1507 durch den Kostnitzer Vertrag beendetwurde, wodurch dem Pfalzgrafen Otto Heinrich als Ersatz für die verlorenen Lande diedie sogenannte junge Pfalz (Neuburg und Sulzbach) zugesprochen wurde. Otto Heinrich,seit 1526 lutherisch, verlor als Mitglied des Schmalkaldischen Bundes das Herzogthum Neu-burg, erhielt es aber 1552 zurück, ferner 1556 die Kurwürde und starb am 12. Februar 1559kinderlos, die erste oder alte Kurlinie beschliessend. Die Kurwürde ging laut des oben-gedachten Vertrages an das Haus Simmern über und zwar auf des Stifters Stephan(t 1459) Ururenkel Friedrich III., genannt der Fromme, welcher sogestalt der Gründer derIL Kurlinie wurde.

Er vermehrte die Kurlande durch Neuhausen und Sinzheim und starb 1576, beerbtvon seinem Sohn Ludwig VI., genannt der Leichtfertige, welchem wiederum 1586 seinSohn Friedrich III., genannt der Aufrichtige, folgte und zwar bis 1592 unter Vormundschaftseines Vaterbruders Johann Casimir von der Pfalz-Lautern, welchen er, da dieser kinderloswar, beerbte und hierdurch Lautern seinen Landen hinzufügte. Er erhob Mannheim 1606 zurStadt und starb 1610.

Ihm succedirte sein Sohn Friedrich V., genannt der Geduldige, bekannt durch seinenur kurze Würde als König von Böhmen (16191620), welche ihm, nach der Schlacht amweissen Berge, seine Kurlande und die Kurwürde, welche vom Kaiser dem Herzog Maxvon Bayern übertragen wurde, kostete. Die Kurlande wurden, trotzdem Friedrich V. 1622starb und ihm sein Sohn Karl Ludwig unter Vormundschaft, seines Vatersbruders, PfalzgrafLudwig Philipp, folgte, bis zum Westfälischen Frieden als erobertes Kaiserliches Landbehandelt.

Durch den Westfälischen Frieden (1648) wurden dem Kurfürsten Karl Ludwig endlichdie Kurlande bis auf die Oberpfalz, welche nebst dein Erztruchsessenamt bei Bayern ver-blieb und die Bergstrasse, welche an Kurmainz fiel, zurückgegeben und er am 7. October 1649als Kurfürst rite wieder belehnt. Für die verlorene Erbwürde wurde eine neue, das Reiclis-Erzschatzmeisteramt creirt und ihm am 5. August 1652 übertragen.

1657 kam es bei Gelegenheit der Vacanz des Kaiserlichen Thrones, zu Streitigkeitenmit Kurbayern; Kurpfalz behauptete, da's Recht des Reiehsvicariats beruhe nicht auf derKurwürde, sondern auf dem Besitz der Pfalzgrafschaft und Kurbayern stehe somitdas Recht der Fürseherschaft des heiligen Römischen Reichs in den Landen des Rheins,Schwabens und des Fränkischen Rechts nicht, vielmehr nur Kurpfalz zu.

Trotzdem übte Kurffirst Ferdinand Maria dieses Recht aus und der Zwist entspann