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Festschrift zur Feier des fünfundzwanzigjährigen Bestehens des Vereins für Wappen-, Siegel- und Familienkunde "Herold"
Entstehung
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In Deutschland wurde die Neubelebung der Heraldik, derenwir uns jetzt zu erfreuen haben, wesentlich dadurch erleichtert,daß die schönen und eigenartig elastischen Formen der deutschenRenaissance-Heraldik, in welcher das volle Wappen mit Helm,Kleinod und Decken zu einem ebenso schönen, wie den neuenBedürfnissen nach Erweiterung der Darstellungsmotive ent-sprechenden Gesammtbilde entwickelt worden waren, bis zumEnde des ^7. Jahrhunderts im Wesentlichen erhalten blieben.

Wir haben diese Konservirung guter Formen in erster Liniedem weit verbreiteten alten Siebmacherschen Wappenbuche zudanken, welches in seinen beiden ersten Theilen auch heute nochmustergültig erscheint. Aus ihm holten sich die Heraldiker undKünstler immer von neuem Rath und wenn ihnen auch dasfeinere Verständniß für das Wesen heraldischer Formen abhandengekommen war, so blieb doch vieles erhalten und gerettet, wasals Anhaltspunkt dienen konnte für die erfolgreiche Neubelebungder Heraldik in der Gegenwart.

Diese Vermittelung zwischen alter und neuer Heraldik scheint inItalien zu fehlen. Hierin liegt eine erhebliche Schwierigkeit für diePopularisirung guter alter, aber dem allgemeinen Verständnißvöllig entrückter Formen, und dies wird eine lohnende Auf-gabe der neuerdings in Italien entstandenen heraldischen ver-eine sein.

Sehr bemerkenswerth erscheint nach dieser Richtung ein Auf-ruf des zu Rom bestehenden Instituts Araldico Italiano vom25. Oktober ^8^3, in welchem heraldische Schriftsteller und Malerzu einem Wettbewerb aufgefordert und zwei Themata zur Be-arbeitung gestellt werden, von denen das hier besonders hervor-zuhebende in der Uebersetzung lautet:

„Der Löwe und Adler in den verschiedenen Perioden derHeroldskunst und in allen Ländern Europas."

Mögen sich für die Lösung dieser interessanten Aufgabeberufene Kräfte finden und möge ferner das Resultat dieser

nur durch Spezialstudien und gründliches Verständniß zu regelnde. Dabeiist nicht außer Acht zu lassen, daß ein Wappen, welches oft eine Ge-schichte vieler Jahrhunderte aufweist, kein zufälliges Ornament ist,sondern seine berechtigten Herren hat, denen das Recht und die Pflichtobliegt, das ihnen überkommene Familienxalladium auch ihren Nach-kommen unversehrt zu vererben.