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Gefässkunde der vorrömischen, römischen und fränkischen Zeit in den Rheinlanden
Entstehung
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Es lassen sich unter den zahlreichen Gefässarten folgendeunterscheiden:

1. Taf. XXI, Fig. 24, Töpfe. Es sind folgendeArten zu trennen:

a. Kugeltöpfe mit und ohne rotbraune Bemalung,Taf. XXI, 2 u. 3. Auch sie haben steinharte, meist gelblicheWände von geringer Dicke. Malereien sind für diese Periodesehr bezeichnend; sie wurden häufig flüchtig aufgetragen, oftnur als Gruppen von schräg sich kreuzenden Linien, wie beidem Taf. XXI, Fig. 3 abgebildeten Kugeltopfe aus Andernach;er hat drei rohe, rotbraun aufgemalte Tupfen. Die Bödensolcher späteren Kugeltöpfe sind nicht abgeplattet, wie die derälteren Meckenheimer Brandschicht Taf. XX, Fig. 28, sondernvollständig rund. So sind auch die zahlreichen Kugeltöpfevon gelblicher oder graublauer oder mehr oder wenigerschwarzer Farbe beschaffen, die sich in den Scherbenbergender Meckenheimer Töpferei fanden, welche, wie ich bereits(Westd. Zschr. a. a. 0.) hervorgehoben, augenscheinlich beidem Normannenzuge vom Jahre 881 eingeäschert und dauerndausser Betrieb gestellt wurde. Daher stammt auch dasTaf. XXI, Fig. 2 abgebildete eiförmige Gefäss (vgl. Weiteresdarüber S. 138 unter 6). Dieselben blauschwarzen Kugeltöpfewurden auch auf Scherbenbergen einer Töpferei bei Neukerkam Niederrhein gefunden, wo sie auch mit rotbraunen Streifenversehen sind, dann bei den Töpfereien von Siegburg und anvielen anderen Stellen der Provinz. In älteren fränkischenCulturschicliten und Gräbern fehlt diese Waare; dagegen istzu beachten, dass Kugeltöpfe als solche, welche oft kurzebreite Henkel und einen langen runden Griff haben, sich nochlange nach der karlingischen Zeit erhielten. Man hatstets auf Boden und Randprofil zu achten, und selbst dannist Vorsicht erforderlich.

b. Stark abgerundete, oben weit geöffnete Töpfemit flacher Standfläche und scharfkantigem oberenRandprofil, Taf. XXI, Fig. 4, sind zumeist dünnwandig,von gelblicher Farbe und sehr hart gebacken. In der Formgleichen sie noch sehr dem Taf. XX, Fig. 26 u. 27 abge-