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Gefässkunde der vorrömischen, römischen und fränkischen Zeit in den Rheinlanden
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vielfach Stempel auf die Aussenseite der Gefässwand einge-drückt, welche offenbar auf die Formenschneider, also nichtauf die eigentlichen Töpfer zurückzuführen sind. Eine eigen-tümliche Erscheinung ist es, dass derartige Schalen häufig aufder rechten Seite des Niederrheins, besonders in der Gegendvon Düsseldorf angetroffen worden. Dieselben sind hier inden, wahrscheinlich von der Zeit von Trajan bis Gallienus nachden Satzungen der Belgien I verwalteten römischen Germanen-Völkerschaftsgauen als Aschenurnen benutzt worden. Aberjedenfalls sind solche Sigillata-Kumpen als Handelswaare sogarbis in den Norden Deutschlands gelangt.

b. Sigillata-Kumpen ohne R e 1 i e f s c h m u c k ,Taf. XVI, 23, finden sicli ebenfalls häufig auf den Gräberfeldernder Antoninen-Zeit, während sie in den augusteischen Toten-wolmungen und denjenigen der Constantinen- sowie Folgezeitnicht angetroffen werden. Die Ornamente bestehen aus keil-und strich förmigen Vertiefungen. Es finden sich auch solcheKumpen, bei denen der obere Rand keine Leiste aufweist.Aehnliche haben sich bis zum Schluss der Römerherrschaftam Rhein erhalten.

c. Sigillata-Schüsseln mit breitem, senkrechtumgebogenen Rande, Taf. XVI, 24, haben häufig einenAusguss, der aus einem Löwen- oder Fledermauskopf besteht.Der Rand ist manchmal mit reichem Lotusschmuck versehenwie Fig. 25. Bei manchen dieser Gefässe sieht man im Innernkleine Quarzstückchen eingedrückt, durch welche Zuthat dieseGefässe als Reibschalen gekennzeichnet sind.

d. Sigillata-Schüsseln mit weit geschweiftembreitenRande,Taf.XVI, Fig.25, haben dieselben technischenund künstlerischen Eigentümlichkeiten wie die neben a be-sprochenen Exemplare; sie sind häufig mit reichem Epheu-schmuck versehen.

e. Sigillata-Schüsseln mit Leisten, Taf. XVI,Fig. 26 af, z eigen sich in den durch die Profile Fig. 26 aenäher bezeichneten Unterschieden sehr häufig in Gräberfeldernder Antoninen-Zeit, und haben sich bis in die spätrömischeZeit erhalten, wie Taf. XVIII, Fig 27 erkennen lässt.