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oder den Aufruf der reichsständischen Stimmführer zur Stimmgebungvornahm. — Schloss, Stadt und Herrschaft Pappenheim waren reichs-unmittelbar und dem schwäbischen reichsritters'chattlichen Canton Ko-cher einverleibt. Die rheinische Bundesacte erwähnte den Grafen zuPappenheim als Standesherren nicht, doch bewilligte die Krone Bayern,als die Stämmbesitzungen des Geschlechts durch die genannte Acte un-ter ihre Souvcrainität gekommen, in Hinsicht der früheren Ehrenvor-züge und der Wichtigkeit des Reichserbmarschall-Amtes, so wie deshohen Alters des Hauses u. s. w. 22. März 1807 dem Grafen zu Pap-penheim Standesherrlichkeit im Kgr. Bayern. Später wurde durchlcönigl. Beeret vom 5. Dec. 1818 das jedesmalige Haupt der Familiezum erblichen Reichsrathe ernannt und durch königl. Rescript vom25. Febr. 1825 bestimmt, dass die Grafen zu Pappenheim zu dem hohenAdel zählton und dass ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit, nach dembisherigen Begriffe, zukomme. 1831 verlieh der König von Bayerndem jedesmaligen Familienhaupte das Prädicat: Erlaucht, und Hess dieseVerleihung der Bundesversammlung 9. Sept. 1831 anzeigen. — Durchvon der obersten Staatsbehörde bestätigten Familienvertrag vom21. Nov. 1825 war übrigens, anstatt des Scniorats, die Primogeniturin der, mit Familien-Fideicommiss belegten Grafschaft Pappenheimeingeführt worden. — Für den Verlust des Erbmarschall-Amtes unddie Geldzuschüsse zum Amtsaufwande bestimmte die Wiener Congress-afete von 1815 der Familie einen Landesbezirk aus dem vormaligenfranzösischen Saar-Departement mit 9000 Einwohnern unter Staats-hoheit der Krone Preussen. Nachdem Preussen die Abfindung desHauses übernommen, setzte Ersteres 1817 die erbliche Abtretung vonStaatsdomaincn auf der linken Rhoinseite mit dem jährlichen reinenErtrage von dreissigtausend Thalern fest, doch einigte man sich späterüber Auszahlung eines Geldcapitals, zu welchem 1821 noch ein Nach-schuss kam. — Was die Theilung der Familie in Linien anlangt, sothcilte sich das Geschlecht 1439 in vier Linien: in die Graefenthalsche,Algöwsche, Treutlingsche und Altzheimsche. Die drei Ersteren sinderloschen: die heutigen Grafen zu Pappenheim gehören zu der Altz-heimschen Linie. Aus der treutlingschen Linie stammte Graf Gott-fried Heinrich, s. oben, der in der Geschichte des 30jährigen Kriegesso bekannt gewordene kaiserliche General, gest. 7. Nov. 1632 an denauf dem Schlachtfelde bei Lützen Tags zuvor erhaltenen Wunden. DerSohn desselben aus erster Ehe mit Anna Ludmilla Grf. v. Kolowrat:Wolfgang Adam, schloss 1647 die treutlingsche Linie. — Die altzheim-sche Linie zerfiel früher in die katholische, von Wolfgang Philipp ge-gründete und mit dessen viertem Sohne 1690 ausgegangene Linie undin die protestantische, aus welcher durch Johann Friedrich Ferdinand,gest. 1792, eine neue katholische Linie entstand, die aber schon mit.dem zweiten Sohne, Hieronymus, 20. August 1808 ausstarb, so dassvon der altzheimschen Linie jetzt nur der protestantische Zweig fort-besteht. — Die Ahnentafel der jetzigen Sprossen des Stammes findetsich in dem Werke : Deutsche Grafenhäuser der Gegenwart. — Standes-herr war in neuester Zeit: Graf Ludwig, geb. 1815, erbl. Reichsrath