Pappenheim, Marschälle v. Pappenheim, Grafen. (Schild ge-viert mit Schildeshaupt. Im goldenen Schildeshaupt ein doppelter,schwarzer, golden bewehrter Adler, auf der Brust mit den goldenenBuchstaben F. II., Gnadenzeichen bei Erhebung in den Grafenstand.1 und 4 von Schwarz und Silber quergetheilt mit zwei ins Andreas-kreuz gelegten, rothen Schwertern, welche die Spitzen nach oben keh-ren: Reichsmarschallamt und 2 und 3 in Blau sechs, 3, 2 und 1, sil-berne Eisenhütchen: Stammwappen). Reichsgrafenstand. Diplom von1628 für Gottfried Heinrich Erbmarschall zu Pappenheim mit seinendrei Schwestern, Treutlingischer- und seinem Vetter, Philipp, Pappen-heimischer Linie und Erneuerungsdiplom des der Familie zustehendenGrafenstandes vom K. Carl VII. — Altes, früher auch Pappenheimbund Bappenheim geschriebenes, altes Grafenhaus im vormaligen schwä-bischen Kreise, welches mit dem Namen: Marschälle v. Pappenheimschon im kaiserlichen und anderen Urkunden des 12. und 13. Jahrh.vorkommt. Einige leiten das Geschlecht von den Dynasten v. Calatinher, Andere geben wohl richtiger an, dass sich die Familie von demSchlosse Kalden im Illarkreise auch Calatin, Kaliuthin u. s. w. genannthabe und dass die urkundlich 1193 und 1207 vorkommenden Mar-schälle v. Calatin, Kallendin und Calendin, so wie Marschälle mit an-deren Beinamen, mit den Marschällen von Pappenheim eines Stammesgewesen wären. Die ältesten Angaben von Erblichkeit des Pappen-heimschen Reichsmarschall-Amtes kommen in kaiserlichen Urkundenvon 1197 und 1298 vor. K. Ludwig IV. in Bayern bestätigte 1334dem Rudolph V. v. Pappenheim das Reichsmarschall-Amt und die gol-dene Bulle K. Carls IV. von 1355 setzt diese Erblichkeit als schon be-kannt voraus, indem dieselbe den v. Pappenheim als bei Kaiserkrö-nungen u. s. w. statt des Reichserzmarschalles, des Kurfürsten vonSachsen, fungirenden Vicemarschall nennt. Erst nach dieser Bulle hatwohl das Haus Pappenheim das Reichserhmarschall-Amt von Kur-Sach-sen als Erbmannlehn erhalten und dagegen das Schloss Pappenheimmit Zubehör dem Kurfürsten von Sachsen zu Lelm aufgetragen. — Fürdas Reichserbmarschall-Amt bestand in der Familie ein Seniorat undein Subseniorat. Der Senior hiess ältester amtsführender Reichserbmar-schall und stand im Besitze und Hauptgenusse der Stammgüter, derSubsenior aber im Verhinderungsfalle des Seniors Stellvertreter, hiessnachältester Reichserbmarschall und jeder männliche Sprosse der Fa-milie Reichserbmarschall. Unter den Reichserbämtern war dieses Amtdas bedeutendste und angesehenste, doch entsprachen die Amtseinkünftenicht dem Aufwände. Zu manchen Verrichtungen bestellte der amts-führende Reichserbmarschall einen Untermarschall oder Reichsquartier-meister und unterhielt auch auf dem Reichstage eine Erbmarschall-Kanzlei. Nächstdem besass die Familie auch das Reichs-Forst- undJägermeister-Amt indem weissenburger Forste im Nordgau. — Reichs-standschaft hatte der Reichserbmarschall nicht, doch stand ihm imReichsfiirstenrathe ein eigener Sitz zu und zwar zwischen der geist-lichen und weltlichen Bank, nahe dem Directorialtische, von welchemaus derselbe, nach vom Directorium bestimmter Ordnung, die Umfrage
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